LAIV e.V.i.Gr.
“It’s My Life”
Rückkaufswert der Lebensversicherung

Eine Zahl. Aber noch keine Antwort.

Der vom Versicherer ausgewiesene Rückkaufswert ist der Betrag, den Ihre Versicherung bei einer vorzeitigen Beendigung aktuell als Auszahlungsbetrag nennt. Er ist nicht automatisch identisch mit Ihren Einzahlungen – und allein noch kein Beleg dafür, dass sämtliche vertraglichen Ansprüche vollständig und zutreffend berücksichtigt wurden.

Der Ausgangspunkt

Der ausgewiesene Rückkaufswert ist ein Stichtagswert.

Bei einer kündbaren Lebensversicherung soll der Rückkaufswert nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln ermittelt werden. Für viele klassische Verträge ist das versicherungsmathematisch berechnete Deckungskapital eine wichtige Grundlage. Bei fondsgebundenen Versicherungen wird grundsätzlich der Zeitwert der Versicherung herangezogen, soweit keine bestimmte Leistung garantiert ist. Der vom Versicherer ausgewiesene Betrag ist dabei zunächst das Ergebnis seiner Berechnung.

Wie hoch dieser Wert ausfällt, hängt unter anderem von Vertragsart, Laufzeit, Kosten, Risikoanteilen, Garantien, Überschüssen, Fondsentwicklung und möglichen vertraglich zulässigen Abzügen ab. Bei Auffälligkeiten kann deshalb die Frage entstehen, ob Berechnungsgrundlagen und weitere vertragliche Ansprüche vollständig berücksichtigt wurden.

⌕
Wo finde ich meinen Rückkaufswert?

Bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung muss die jährliche Standmitteilung unter anderem den vom Versicherer ausgewiesenen Auszahlungsbetrag bei Kündigung nennen. Auch aktuelle Vertragswert- oder Rückkaufswertmitteilungen enthalten den vom Versicherer berechneten Wert.

Kurze Einordnung

Was möchten Sie über Ihren Rückkaufswert wissen?

Wählen Sie die Situation, die Ihrem Anliegen am nächsten kommt.

Der ausgewiesene Wert ist erst der Ausgangspunkt.
Wählen Sie oben einen Ausgangspunkt. Danach zeigen wir Ihnen, welcher Abschnitt dieser Seite besonders wichtig ist.
Eine Differenz zwischen Ihren Einzahlungen und dem ausgewiesenen Rückkaufswert ist zunächst ein Prüfanlass – noch kein Beweis für einen Fehler. Kosten, Risikoanteile, Vertragsentwicklung, Kapitalanlage und Vertragsänderungen müssen getrennt betrachtet werden. Mögliche Ursachen ansehen →
Vor einer Kündigung sollten mehrere Werte nebeneinanderstehen. Vergleichen Sie den vom Versicherer ausgewiesenen Auszahlungsbetrag, die beitragsfreie Leistung und die Werte bei Fortführung – und betrachten Sie diese nicht isoliert. Zum Vergleich →
Dann sind Vertragsgrundlagen und Berechnungsweg entscheidend. Standmitteilung, Police, Bedingungen, Beitragsverlauf und Kosteninformationen bilden die Basis. Unterlagen ansehen →
Beginnen Sie mit Ihrer letzten Standmitteilung oder einer aktuellen Rückkaufswertauskunft. Dort sollte bei entsprechenden Verträgen der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung ausgewiesen sein. Welche Werte sollten dort stehen? →
Nicht miteinander verwechseln

Rückkaufswert ist nicht dasselbe wie Beitrag, Fondswert oder Ablaufleistung.

Diese Begriffe beschreiben unterschiedliche Größen und beantworten unterschiedliche Fragen.

€

Eingezahlte Beiträge

Die Summe dessen, was Sie tatsächlich an den Versicherer gezahlt haben. Darin sind auch Risikokosten und weitere Kostenbestandteile enthalten.

↩

Rückkaufswert

Der Betrag, den Ihre Versicherung bei vorzeitiger Beendigung aktuell als Rückkaufswert bzw. Auszahlungsbetrag ausweist.

◷

Ablauf- / Rentenleistung

Die vom Versicherer für das vereinbarte Vertragsende oder den Rentenbeginn ausgewiesene nominale Leistung – je nach Angabe garantiert oder prognostiziert. Sie sagt nichts darüber aus, welche Kaufkraft dieser Betrag zum tatsächlichen Leistungszeitpunkt noch besitzt.

∑

Deckungskapital

Eine versicherungsmathematische Rechengröße, die bei klassischen Verträgen für die Berechnung des Rückkaufswertes eine zentrale Rolle spielen kann. Sie ist nicht automatisch mit dem vom Versicherer ausgewiesenen Auszahlungsbetrag gleichzusetzen.

⌁

Fondswert

Bei fondsgebundenen Verträgen der aktuelle Wert der zugrunde liegenden Fondsanteile. Er kann steigen oder fallen und ist nicht automatisch identisch mit dem vom Versicherer ausgewiesenen endgültigen Auszahlungsbetrag.

+

Überschüsse

Vom Versicherer bereits zugeteilte Überschussanteile sowie gegebenenfalls weitere Überschusskomponenten können den ausgewiesenen Vertragswert beeinflussen. Auch hier sollte klar sein, welche Werte tatsächlich berücksichtigt wurden.

Warum kann der Wert niedriger sein?

Der Gesamtbeitrag fließt nicht vollständig in den Vermögensaufbau.

Eine Differenz zwischen Einzahlungen und dem ausgewiesenen Rückkaufswert kann mehrere Ursachen haben. Sie darf weder pauschal mit „Kosten“ gleichgesetzt noch ungeprüft als vollständig richtige Abrechnung angesehen werden.

01

Versicherungsschutz

Risikoanteile für Todesfall- oder Zusatzschutz dienen der Absicherung und nicht der Kapitalanlage.

02

Abschluss & Vertrieb

Abschluss- und Vertriebskosten wirken auf die Entwicklung des Vertragswertes.

03

Verwaltungskosten

Laufende Kosten können die Wertentwicklung während der gesamten Vertragsdauer beeinflussen.

04

Fondsentwicklung

Bei fondsgebundenen Verträgen kann der Marktwert steigen oder fallen.

05

Abzüge

Vom vom Versicherer ermittelten Rückkaufswert können weitere Abzüge vorgenommen werden. § 169 VVG erlaubt diese nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ob Ausgangswert und Abzug korrekt sind, kann jeweils eine eigene Prüffrage sein.

06

Vertragsänderungen

Dynamiken, Beitragsfreistellungen, Entnahmen, Zuzahlungen oder Zusatzbausteine verändern die Rechnung.

Nicht verwechseln: Wenn der Rückkaufswert unter den eingezahlten Beiträgen liegt, bedeutet das nicht automatisch, dass genau diese Differenz „Kosten“ sind. Risikoabsicherung, Vertragsentwicklung, Kapitalanlage, Kosten und weitere Vertragsmechanismen müssen getrennt betrachtet werden.
Wie wird der Rückkaufswert bestimmt?

§ 169 VVG nennt Berechnungsgrundsätze – aber keine fertige Rechenformel.

§ 169 VVG beschreibt, nach welchen Grundsätzen ein Rückkaufswert zu bestimmen ist. Bei klassischen Verträgen nennt das Gesetz das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechnete Deckungskapital. Bei fondsgebundenen Versicherungen ist grundsätzlich der Zeitwert der Versicherung maßgeblich; die Grundsätze der Berechnung müssen im Vertrag angegeben werden.

Eine für jeden Vertrag einheitliche Rechenformel mit fest vorgegebenen Prozentsätzen enthält das Gesetz jedoch nicht. Die konkrete Berechnung basiert auf den jeweiligen Rechnungsgrundlagen des Vertrages und der Kalkulation des Versicherers. Deshalb ist der vom Versicherer ausgewiesene Rückkaufswert zunächst das Ergebnis dieser Berechnung – nicht automatisch eine unabhängige Bestätigung dafür, dass sämtliche Berechnungsgrundlagen und Ansprüche des Versicherungsnehmers vollständig und zutreffend berücksichtigt wurden.

Hinzu kommt eine zweite Ebene: mögliche Abzüge. Ein zusätzlicher Abzug von dem zuvor berechneten Betrag ist nach § 169 VVG nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch bereits zugeteilte Überschussanteile und weitere vertragliche Ansprüche können für die endgültige Abrechnung eine Rolle spielen.

§ 169 VVG öffnen →
§
Deshalb sollten zwei Fragen getrennt betrachtet werden

1. Ist der vom Versicherer ermittelte Ausgangswert nachvollziehbar und vollständig berechnet?

2. Sind davon vorgenommene Abzüge überhaupt zulässig und richtig angesetzt?

Gerade diese Trennung ist wichtig: Das Gesetz gibt Berechnungsgrundsätze und Grenzen vor – es liefert aber nicht automatisch den konkret richtigen Eurobetrag für jeden einzelnen Vertrag.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein konkreter Fall zeigt, warum sich ein genauerer Blick lohnen kann.

In einem anonymisierten und für die Verwendung freigegebenen Fall wurde zunächst ein Rückkaufswert von rund 13.500 € ausgezahlt. Eine spätere gutachterliche Berechnung kam auf einen Gesamtanspruch von rund 42.700 €.

Wichtig: Es handelt sich um einen konkreten Einzelfall. Das Beispiel beweist nicht, dass Rückkaufswerte generell falsch berechnet sind oder dass in jedem Vertrag weitere Ansprüche bestehen. Es zeigt jedoch, warum ein ausgewiesener oder bereits ausgezahlter Rückkaufswert bei Auffälligkeiten Anlass für eine vertiefte Prüfung sein kann.
Ausgezahlter Rückkaufswert ca. 13.500 €
Gutachterlich errechneter Gesamtanspruch ca. 42.700 €
Rechnerische zusätzliche Differenz ca. 29.200 €
Warum wir das zeigen: Ein ausgezahlter Rückkaufswert beantwortet nicht automatisch jede wirtschaftliche Frage eines Vertrages. Das Beispiel macht sichtbar, warum Berechnungsgrundlagen, Kosten, Erträge und weitere Positionen je nach Fragestellung fachlich geprüft werden können.
Quelle: anonymisiertes SNOW-Analytics-Gutachten. Die Versicherungsnehmerin hat der anonymisierten Verwendung ihrer Daten zugestimmt. Beträge auf der Website gerundet.
Mehr Praxisbeispiele und Hintergründe in der LAIV-Studie →
Standmitteilung richtig lesen

Für eine Entscheidung sollten mindestens drei Werte nebeneinanderstehen.

Die Standmitteilung liefert wichtige Ausgangswerte. Lesen Sie diese nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit tatsächlichen Einzahlungen, Kosten, Restlaufzeit und Kaufkraft.

Wert
Was beantwortet er?
Was sollten Sie dabei beachten?
Vom Versicherer ausgewiesener Auszahlungsbetrag bei Kündigung
Welchen Betrag weist der Versicherer aktuell für eine Vertragsbeendigung aus?
Das ist die aktuelle Abrechnungsgröße des Versicherers – nicht automatisch eine unabhängige Bestätigung, dass sämtliche Ansprüche oder Berechnungen abschließend richtig erfasst wurden.
Vom Versicherer ausgewiesene beitragsfreie Leistung
Welche Leistung weist der Versicherer aus, wenn keine weiteren Beiträge gezahlt werden?
Wichtig für den Vergleich mit einer Kündigung. Kosten, Inflation, Überschüsse, Versicherungsschutz und die zugrunde gelegten Berechnungswerte sollten mitbetrachtet werden.
Vom Versicherer ausgewiesene Leistung bei Fortführung
Welche garantierten und – soweit vorhanden – prognostizierten nominalen Leistungen weist der Versicherer bei unverändertem Weiterlaufen aus?
Zeigt die nominale Perspektive, sagt aber noch nichts über die spätere Kaufkraft oder darüber aus, ob alle Berechnungsgrundlagen im Einzelfall zutreffend angesetzt wurden.
Rückkaufswert plausibel einordnen

Diese Unterlagen helfen bei einer belastbaren Prüfung.

01

Aktuelle Standmitteilung

Mit den vom Versicherer ausgewiesenen Werten für Kündigung, Fortführung und – soweit vorhanden – beitragsfreie Leistung.

02

Police & Bedingungen

Für Vertragsart, Beginn, Garantien, Zusatzversicherungen und vereinbarte Abzüge.

03

Beitragsverlauf

Die Summe der tatsächlich gezahlten Beiträge ist für die wirtschaftliche Betrachtung entscheidend.

04

Vertragsänderungen

Dynamiken, Beitragsfreistellungen, Zuzahlungen, Entnahmen und Nachträge.

05

Kosteninformationen

Sie helfen zu verstehen, welche Kostenstruktur vereinbart wurde und wie sie wirkt.

06

Fonds- & Vertragswert

Bei fondsgebundenen Verträgen sollten Kapitalanlage und Versicherungsmantel getrennt betrachtet werden.

LAIV-Grundsatz: Ein auffälliger Rückkaufswert ist ein Prüfanlass – aber noch kein Beweis für einen Anspruch oder Berechnungsfehler. Erst Vertragsdaten und konkrete Berechnung zeigen, welche weitere Prüfung sinnvoll sein kann.
Nominal ist nicht gleich real

Ein Rückkaufswert beantwortet nicht automatisch die Renditefrage.

Für die wirtschaftliche Entwicklung eines Vertrages sind zusätzlich die tatsächlichen Einzahlungen, deren Zeitpunkte, die Laufzeit und die Kaufkraft wichtig.

Ein Vertrag kann nominal mehr auszahlen als eingezahlt wurde und trotzdem über viele Jahre nur eine geringe zeitbezogene Rendite erzielt haben.

Beispiel Kaufkraft
100.000 € spätere Auszahlung
↓
≈ 57.000 € heutige Kaufkraft nach 30 Jahren bei angenommener durchschnittlicher Inflation von 1,89 % Kaufkraft und Inflation einordnen →
Häufige Fragen

Rückkaufswert der Lebensversicherung – kurz beantwortet.

Ist der Rückkaufswert gleich meinen eingezahlten Beiträgen?

Nein. Beiträge finanzieren je nach Vertrag auch Versicherungsschutz, Kosten und weitere Vertragsbestandteile.

Wo steht mein aktueller Rückkaufswert?

Bei vielen Verträgen in der jährlichen Standmitteilung oder in einer aktuellen Rückkaufswertmitteilung. Dort finden Sie den vom Versicherer ausgewiesenen Betrag.

Kann ich den Rückkaufswert selbst berechnen?

Eine belastbare Berechnung ist regelmäßig versicherungsmathematisch. Ein einfacher Ansatz wie „Beiträge minus Kosten“ reicht nicht aus und bildet mögliche weitere Ansprüche nicht zuverlässig ab.

Ist ein niedriger Rückkaufswert automatisch falsch?

Nein. Er kann aber Anlass sein, Kosten, Risikoanteile, Laufzeit, Vertragsänderungen, Berechnungsgrundlagen und weitere mögliche Ansprüche genauer prüfen zu lassen.

Ist Kündigen sinnvoll, wenn der Rückkaufswert niedrig ist?

Nicht automatisch. Fortführung, Beitragsfreistellung und andere Alternativen sollten mit dem konkreten Vertrag verglichen werden.

Kann der Rückkaufswert steuerliche Folgen haben?

Je nach Abschlusszeitpunkt und Vertragsart können steuerliche Besonderheiten bestehen. Bei Unklarheiten sollte die steuerliche Abrechnung gesondert geprüft werden.

Erst einordnen, dann entscheiden

Rückkaufswert auffällig oder unklar?

Dann sollten der vom Versicherer ausgewiesene Rückkaufswert, Ihre tatsächlichen Beiträge, Laufzeit, Kosten, Vertragsart und mögliche weitere Ansprüche gemeinsam betrachtet werden. Erst daraus ergibt sich, ob eine vertiefte wirtschaftliche, mathematische, steuerliche oder rechtliche Prüfung sinnvoll sein kann.