LAIV e.V.i.Gr.
“It’s My Life”
Risiken kennen · Möglichkeiten behalten

Welche Risiken bestehen bei Ihrer Lebensversicherung?

Lebens- und Rentenversicherungen laufen oft über Jahrzehnte. In dieser Zeit können sich Kaufkraft, Kosten, Prognosen, gesetzliche Rahmenbedingungen und sogar der Versicherer selbst verändern.

Risiken zu kennen bedeutet nicht automatisch zu kündigen. Es bedeutet, Entscheidungen auf einer vollständigeren Grundlage zu treffen.

Die Grundidee
Nicht jedes Risiko tritt ein. Aber jedes bekannte Risiko lässt sich besser einordnen.
Deshalb trennt LAIV zwischen Planungsrisiken, Vertragsrisiken und Unternehmensrisiken – und zeigt zu jedem Punkt auch mögliche nächste Schritte.
Überblick

Drei Ebenen, auf denen sich Risiken entwickeln können.

Planungsrisiken Inflation, Kaufkraftverlust, lange Laufzeiten und die Frage, ob die spätere Leistung zum tatsächlichen Bedarf passt.
Vertragsrisiken Kosten, Prognosen, Überschüsse, Anpassungen nach § 163 VVG und die Frage, wie belastbar zugesagte Werte tatsächlich sind.
Unternehmensrisiken Run-off, organisatorische Probleme, Zahlungssperren nach § 314 VAG sowie ein möglicher Sicherungs- oder Insolvenzfall.
Oliver Bäte bei der Allianz-Hauptversammlung 2025
Oliver Bäte bei der Allianz-Hauptversammlung 2025. Foto: MsBlix / Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 4.0. Das Bild wird unverändert wiedergegeben.

Kernaussagen auf einen Blick

2020 · Unternehmensrisiko

„… dass ein paar Wettbewerber, die nicht gut gewirtschaftet haben, ausscheiden.“

Selbst der Allianz-Chef spricht offen darüber, dass wirtschaftlich schwächere Lebensversicherer aus dem Markt verschwinden können.
2026 · Wandel der Produktwelt

„Die Zeit der traditionellen Lebensversicherung … ist aus meiner Sicht vorbei.“

Damit wird klar: Auch aus Sicht der Branche verändern sich Geschäftsmodelle, Produktformen und Erwartungen an die Altersvorsorge.
Stimmen aus der Branche

Auch der Allianz-Chef spricht über Unternehmensrisiken und einen grundlegenden Wandel.

Zwei Aussagen von Oliver Bäte, Vorstandsvorsitzender der Allianz SE, zeigen, dass Unternehmensrisiken und der strukturelle Wandel der klassischen Lebensversicherung auch innerhalb der Branche offen thematisiert werden.

2020 · Unternehmensrisiko
„Ich rechne gerade angesichts der massiven Verwerfungen damit, dass ein paar Wettbewerber, die nicht gut gewirtschaftet haben, ausscheiden.“
Bäte ergänzte damals, dass das Ausscheiden wirtschaftlich nicht erfolgreicher Unternehmen zur Marktwirtschaft gehöre und dies grundsätzlich auch für Finanzdienstleister gelten müsse; entscheidend sei der Schutz der betroffenen Kunden.
Quelle: Verivox / dpa-AFX, 23.12.2020 →
2026 · Geschäftsmodell im Wandel
„Die Zeit der traditionellen Lebensversicherung, so wie wir sie kannten, ist aus meiner Sicht vorbei.“
Beim Allianz-Medientag 2026 beschrieb Bäte stattdessen stärker hybride Lösungen, die Versicherungsschutz und Vermögensanlage miteinander verbinden.
Quelle: Versicherungsbote, 09.07.2026 →
Was bedeutet das für Verbraucher? Diese Aussagen sind keine Prognose für einen konkreten Versicherer. Sie verdeutlichen aber, dass ein Lebensversicherungsvertrag über Jahrzehnte in einem Umfeld läuft, in dem Anbieter ausscheiden, Geschäftsmodelle sich verändern und traditionelle Produktkonzepte weiterentwickelt oder ersetzt werden können. Gerade deshalb sollte ein bestehender Vertrag nicht einfach nur abgeheftet, sondern regelmäßig wirtschaftlich überprüft werden.
Von der Übersicht in die Details
Was diese Risiken für Ihren eigenen Vertrag konkret bedeuten können, zeigen die folgenden Punkte.
Risiko 1 · Kaufkraft

Inflation kann eine hohe Ablaufleistung kleiner machen, als sie aussieht.

Ein einfaches Rechenbeispiel.

Angenommen, in 30 Jahren werden 100.000 € ausgezahlt. Mit der in der SNOW-Studie für die untersuchten Vertragslaufzeiten ermittelten durchschnittlichen Inflationsrate von 1,8893 % pro Jahr* verliert dieser Betrag erheblich an heutiger Kaufkraft.

* Die SNOW-Studie 2026 ermittelt über die untersuchten Vertragslaufzeiten eine durchschnittliche Inflationsrate von 1,8893 % pro Jahr. Die 1.000 untersuchten Lebens- und Rentenversicherungsverträge weisen eine durchschnittliche Laufzeit von 21,65 Jahren auf. Der Wert ist keine Inflationsprognose.
Möglicher nächster Schritt Nicht nur die nominale Ablaufleistung ansehen: Restlaufzeit, weitere Beiträge und reale Kaufkraft gemeinsam betrachten. Eigenen Kaufkraftverlust berechnen →
100.000 €
Betrag, dessen Kaufkraft geprüft wird
↓
wird berechnet …
heutige Kaufkraft in 30 Jahren bei 1,8893 % Inflation

Ihr persönlicher Kaufkraft-Schnellcheck

Prüfen Sie die Kaufkraft eines heutigen oder zukünftigen Vertragswertes. Optional können Sie auch den bisherigen Vertragsverlauf näherungsweise einbeziehen. Inflationsrate und Laufzeit lassen sich verändern; die Ergebnisse aktualisieren sich sofort.

Modus „heutiger Rückkaufswert“: Wir zeigen, wie sich die Kaufkraft dieses heutigen Wertes bis zum Vertragsende verändert. Optional können Sie zusätzlich den bisherigen Vertragsverlauf näherungsweise prüfen.
Zum Beispiel Ihr aktueller Rückkaufswert.
Geplante Laufzeit vom Vertragsbeginn bis zum Ablauf.
Noch offen: 20 Jahre
Voreinstellung aus der SNOW-Studie 2026. Frei veränderbar.
Optional: bisherigen Vertragsverlauf näherungsweise mit einbeziehen
Nur verwenden, wenn Ihnen die Summe der bisherigen Einzahlungen bekannt ist.
Für die Näherung werden die Beiträge gleichmäßig über die bisherige Laufzeit verteilt.
Näherungsrechnung: Dynamiken, Beitragsänderungen, Einmalzahlungen, Pausen und sonstige Vertragsänderungen werden nicht berücksichtigt. Eine exakte zeitbezogene Beitragsanalyse gehört in eine detaillierte Vertragsauswertung.
Kaufkraft des eingegebenen Betrags am Vertragsende–in heutiger Kaufkraft
Kaufkraftverlust bis zum Vertragsende––
Erforderlicher Betrag zum Kaufkrafterhalt–damit die heutige Kaufkraft erhalten bleibt
* SNOW-Voreinstellung: Die Studie 2026 ermittelt über die untersuchten Vertragslaufzeiten eine durchschnittliche Inflationsrate von 1,8893 % pro Jahr; die 1.000 untersuchten Verträge hatten im Mittel eine Laufzeit von 21,65 Jahren. Der Wert ist keine Inflationsprognose und kann im Rechner geändert werden.
Historischer Exkurs · Geldwert, Währung und System

Geldwert kann sich verändern – manchmal sehr drastisch.

Lebensversicherungen laufen häufig 20, 30 oder 40 Jahre. Über solche Zeiträume kann sich nicht nur der einzelne Vertrag oder der Versicherer verändern. Die deutsche Geschichte zeigt, dass in seltenen Extremsituationen auch Geldwert und Währungssystem selbst tiefgreifenden Veränderungen unterliegen können. Das ist keine Prognose für die Zukunft – aber ein langfristiges Risiko, das man kennen sollte.

Historischer Kassenschein über 20 Milliarden Mark aus dem Jahr 1923
1923 · Hyperinflation

Milliarden auf dem Papier – kaum Kaufkraft im Alltag.

Die Hyperinflation der Weimarer Republik entwertete Geldvermögen in kurzer Zeit nahezu vollständig. Zur Stabilisierung wurde Ende 1923 die Rentenmark eingeführt.

1 : 1.000.000.000.000 Eine Rentenmark entsprach einer Billion Papiermark.

Für langfristige nominale Geldansprüche zeigt dieses Extrembeispiel: Eine hohe Zahl auf dem Papier sagt nichts über die reale Kaufkraft aus.

Historischer Lebensversicherungsschein aus dem Jahr 1936
1948 · Währungsreform

Auch Lebensversicherungen waren direkt betroffen.

Das Umstellungsgesetz regelte für Lebensversicherungsscheine und andere Versicherungsverträge grundsätzlich die Umstellung von Reichsmark auf Deutsche Mark im Verhältnis 10 zu 1.

−90 % nominal 10 Reichsmark wurden grundsätzlich zu 1 Deutsche Mark. Der Nennbetrag wurde damit gegenüber dem Reichsmark-Betrag um 90 % reduziert.

Versicherungsnehmer konnten ihre Lebensversicherung durch zusätzliche Zahlung in Deutscher Mark bis zum ursprünglich in Reichsmark ausgedrückten Betrag wiederherstellen.

2002 BIS HEUTE · EURO-UMSTELLUNG
100 DM Kaufkraft 2002
→
51,13 € amtlicher Umrechnungswert
→
≈ 31,74 € heutige Kaufkraft – in Preisen von 2002
Fester Umrechnungskurs: 1 € = 1,95583 DM. Verändert hat sich seitdem die Kaufkraft.

Der Wechselkurs bleibt – die Kaufkraft nicht.

Die Euro-Einführung selbst halbierte nicht die Kaufkraft. Der amtliche Umrechnungskurs ist bis heute unverändert. Seit 2002 sind die Verbraucherpreise jedoch deutlich gestiegen.

≈ +61 % Preise Vergleich des Verbraucherpreisindex: Jahresdurchschnitt 2002 = 78,1; August 2026 = 125,8 (Basis 2020 = 100).

Anschaulich heißt das: Aus 100 DM wurden 2002 rechnerisch 51,13 €. Dieser nominale Betrag besitzt heute nur noch ungefähr die Kaufkraft von 31,74 € im Preisniveau von 2002. Um umgekehrt heute die damalige Kaufkraft von 100 DM zu erreichen, wären rund 82 € erforderlich.

Was zeigt die Geschichte?

Niemand kann seriös vorhersagen, ob Deutschland jemals wieder eine vergleichbare Währungs- oder Geldsystemkrise erlebt. Historische Beispiele zeigen jedoch, dass bei Anlagezeiträumen von mehreren Jahrzehnten auch außergewöhnliche geld- und währungspolitische Veränderungen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Eine nominal zugesagte Geldsumme garantiert daher nicht, welche reale Kaufkraft sie Jahrzehnte später besitzt.

Möglicher nächster Schritt Langfristige Altersvorsorge nicht ausschließlich auf einen einzigen nominalen Geldanspruch stützen. Prüfen Sie, wie stark Ihre Vorsorge von einem einzelnen Vertrag, Anbieter und der langfristigen Geldwertentwicklung abhängt. Schätzen Sie für sich ab, ob Sie diese Risiken im Rahmen Ihrer persönlichen Altersvorsorge über viele Jahre oder Jahrzehnte akzeptieren können und wollen.
Risiko 2 & 3 · Vertrag

Kosten und Prognosen wirken oft leise – aber über viele Jahre.

Kosten- und Renditerisiko

Wie viel Ihres Beitrags arbeitet tatsächlich für Sie?

Abschluss-, Vertriebs-, Verwaltungs-, Risiko- und gegebenenfalls Fondskosten können die langfristige Vertragsentwicklung deutlich beeinflussen. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Ablaufleistung, sondern die Entwicklung im Verhältnis zu allen Einzahlungen.

Möglicher nächster Schritt Einzahlungen, Rückkaufswert, Kosten und erwartete Ablaufleistung wirtschaftlich zusammenführen. Wirtschaftlichkeit prüfen →
Prognose- und Überschussrisiko

Prognostiziert ist nicht garantiert.

Hochrechnungen und Überschüsse beruhen auf Annahmen. Sie können sich im Laufe der Zeit verändern. Deshalb sollten garantierte Werte und unverbindliche Prognosen immer klar voneinander getrennt werden.

Möglicher nächster Schritt Standmitteilungen prüfen und die Entwicklung der garantierten und prognostizierten Werte über mehrere Jahre vergleichen. Standmitteilung verstehen →
Praxisfall Fondspolice · Kosten, Fonds und Management

120.000 DM Einmalbeitrag – 21½ Jahre später 5.885,45 € Policenwert.

Der Vertrag wurde am 20.07.2001 als fondsgebundene Einmalbeitragspolice abgeschlossen. Während der gesamten Laufzeit wurden nach Angaben des Versicherungsnehmers keine Entnahmen vorgenommen. Die vorliegenden Unterlagen dokumentieren einen außergewöhnlich starken Rückgang des Policenwertes.

Anonymisierter Ausschnitt der Fondspolice mit 120.000 DM Einmalbeitrag
Dokumentausschnitt aus der ursprünglichen Police. Eine Veröffentlichung des konkreten Falls setzt die erforderliche Freigabe voraus.

Dokumentierte Entwicklung

2001
120.000 DM = 61.355,03 € Einmalbeitrag bei Vertragsbeginn.
2020
8.721,18 € Policenwert zum 31.12.2020 – nur noch rund 14,2 % des ursprünglichen Einmalbeitrags.
2023
5.885,45 € Policenwert zum 20.01.2023 – nur noch rund 9,6 % des ursprünglichen Einmalbeitrags.
−90,4 % nominal Rückgang gegenüber dem ursprünglichen Einmalbeitrag – ohne Inflationsbereinigung und ohne zwischenzeitliche Entnahmen. Der Policenwert ist nicht zwingend identisch mit einem zu diesem Zeitpunkt tatsächlich auszahlbaren Rückkaufswert.
Jahresübersicht 2020 Policenwert 8.721,18 €. Ausgewiesen sind die Strategien „Globale Chancen“ und „Ethisches Investment“ sowie 77,25 € versicherungstarifliche Kosten und Gebühren für das Jahr 2020.
Anonymisierter Ausschnitt der Jahresübersicht 2020 mit Policenwert und Anlagestrategien
Vermögensaufstellung 2023 Policenwert 5.885,45 €. Gegenüber Ende 2020 sank der dokumentierte Policenwert damit nochmals um rund 32,5 %.
Anonymisierter Ausschnitt der Vermögensaufstellung 2023 mit Policenwert und Anlagestrategien
Globale Chancen
−32,1 % Anteilspreis 40,390 € Ende 2020 → 27,430 € im Januar 2023.
Ethisches Investment
−29,7 % Anteilspreis 40,351 € Ende 2020 → 28,348 € im Januar 2023.
Anzahl der Anteile
jeweils ca. −1,9 % Auch die Zahl der ausgewiesenen Anteile ging zwischen 2020 und 2023 bei beiden Strategien zurück. Die Ursache lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen allein nicht abschließend bestimmen.

Und was ist mit der beworbenen Höchststandssicherung?

Atlanticlux/FWU bewarb ab 2008 für die Anlagestrategien „Globale Chancen“ und „Ethisches Investment“ eine dynamische Höchststandssicherung. Nach den damaligen Produktinformationen sollte der höchste, an monatlichen Stichtagen festgestellte Anteilspreis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit als Rücknahmepreis je Anteil festgeschrieben werden; genannt wurde eine vereinbarte Laufzeit von mindestens 15 Jahren.

Das ist ein wichtiger Unterschied: Eine solche Garantie schützt nicht automatisch den laufenden Policenwert zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Ob und in welchem Umfang diese Sicherung auf genau diesen bereits 2001 abgeschlossenen Vertrag angewendet wurde, lässt sich mit den vorliegenden Unterlagen nicht belegen.

Historische Atlanticlux/FWU-Produktinformation zur Höchststandssicherung ↗
Wichtig für die Einordnung: Der Rückgang von 61.355,03 € auf 5.885,45 € lässt sich mit den vorliegenden Unterlagen nicht vollständig einer einzigen Ursache zuordnen. Belegt sind deutliche Verluste der beiden Anlagestrategien zwischen 2020 und 2023 sowie einzelne ausgewiesene versicherungstarifliche Kosten. Eine vollständige Aufteilung in Fondsverluste, Abschluss-, Verwaltungs-, Risiko-, Fonds- und sonstige Vertragskosten wäre nur mit der kompletten Kosten-, Buchungs- und Transaktionshistorie seit 2001 möglich.
Was zeigt der Fall? Eine Fondspolice verbindet mehrere Ebenen miteinander: Kapitalmarktrisiko, Auswahl und Management der Anlagestrategien, Kosten des Versicherungsmantels, Kosten innerhalb der Anlagen sowie konkrete Garantiebedingungen. Gerade bei jahrzehntelangen Verträgen kann es deshalb sinnvoll sein, die Entwicklung nicht nur abzuheften, sondern regelmäßig zu kontrollieren und bei starken Abweichungen unabhängig überprüfen zu lassen.
Risiko 4 · Garantien

„Garantiert“ bedeutet vertraglich zugesagt – aber nicht völlig risikofrei.

§ 163 VVG

Prämien oder Leistungen können unter gesetzlichen Voraussetzungen angepasst werden.

§ 163 VVG erlaubt unter engen gesetzlichen Voraussetzungen eine Neufestsetzung der Prämie. Bei prämienfreien Versicherungen kann unter entsprechenden Voraussetzungen die Versicherungsleistung herabgesetzt werden.

Möglicher nächster Schritt Prüfen, welche Garantien im eigenen Vertrag bestehen und welche gesetzlichen Vorbehalte dafür gelten. § 163 VVG nachlesen →
§ 314 VAG

Im Krisenfall kann auch die zeitliche Verfügbarkeit zum Risiko werden.

In einer besonderen wirtschaftlichen Notlage kann die Aufsicht Zahlungen – einschließlich Versicherungsleistungen und Rückkäufen – zeitweilig untersagen und Verpflichtungen herabsetzen. Für jemanden, der eine Auszahlung zu einem bestimmten Rentenbeginn fest eingeplant hat, kann daher auch der Zeitpunkt relevant sein.

Möglicher nächster SchrittVerlassen Sie sich bei einer Lebensversicherung nicht allein auf einen geplanten Auszahlungstermin oder eine erwartete Auszahlungshöhe. Stellen Sie sich die Frage, ob Sie diese Risiken über viele Jahre oder Jahrzehnte tragen möchten.§ 314 VAG nachlesen →

„Garantiert“ heißt nicht automatisch „ungeprüft richtig berechnet“

Vertragliche Garantien beschreiben zugesagte Leistungen oder Berechnungsgrundlagen. Bei klassischen Lebensversicherungen wird dabei häufig vom Garantiezins gesprochen. Gemeint ist regelmäßig der bei Vertragsabschluss maßgebliche Rechnungszins; der gesetzlich festgelegte Höchstrechnungszins begrenzt, mit welchem Zinssatz Versicherer bei Neuverträgen höchstens kalkulieren dürfen.

Wichtig: Dieser Garantiezins bezieht sich nicht auf den gesamten Zahlbeitrag. Verzinst wird grundsätzlich nur der sogenannte Sparanteil – also der Teil des Beitrags, der nach Kosten und Beitragsanteilen für den Versicherungsschutz zur Kapitalbildung verbleibt.

Eine nominell hohe Garantieverzinsung bedeutet deshalb nicht automatisch eine entsprechend hohe Rendite auf die tatsächlich gezahlten Beiträge. Hinzu kommt: Es kann durchaus sinnvoll sein, auch eine konkrete Abrechnung, den Rückkaufswert oder die Höhe weiterer vertraglicher Ansprüche überprüfen zu lassen.

Dokumentierte Nachberechnungsfälle zeigen, dass sich nach fachlicher Prüfung zusätzliche Auszahlungen ergeben können. Solche Beispiele beweisen nicht, dass jeder Vertrag falsch berechnet wurde – sie zeigen aber, dass „garantiert“ und „korrekt abgerechnet“ zwei unterschiedliche Fragen sind.

Vertragscheck starten →
Risiko 5 · Run-off

Der Vertrag kann bleiben – der Versicherer dahinter kann sich verändern.

Bei einem Run-off wird kein Neugeschäft mehr abgeschlossen. Bei einem externen Run-off kann ein Bestand oder das Unternehmen auf einen spezialisierten Abwickler übergehen. Vertragsrechte bestehen grundsätzlich fort; Ansprechpartner, Systeme und praktische Abläufe können sich jedoch verändern.

Stiftung Warentest · Finanztest
31. Januar 2024
Lebensversicherung: Proxalto zahlt verspätet
Praxisbeispiel 1

Proxalto: Trotz Rentenbeginn keine Zahlung – erst ein Anwalt brachte Bewegung in den Fall.

Stiftung Warentest dokumentierte einen Fall, in dem eine private Rente im Oktober 2022 beginnen sollte. Zwei Monate später war noch keine Zahlung angelaufen. Erst nach Einschaltung eines Anwalts floss die Rente. Der genaue Zeitpunkt der anschließenden Zahlung wird in dem Bericht nicht genannt.

Das Beispiel zeigt nicht, dass Run-off automatisch zu Problemen führt. Es zeigt aber, dass organisatorische und technische Abwicklungsrisiken gerade dann schwer wiegen können, wenn eine Renten- oder Ablaufleistung fest eingeplant ist.

Artikel bei Stiftung Warentest öffnen →
Wenn eine Auszahlung festhängtSchriftlich nachfassen, Fristen setzen und bei Bedarf Versicherungsombudsmann, BaFin oder spezialisierte rechtliche Hilfe einschalten.LAIV-Rettungsring →

Praxisbeispiel 2: fast ein Jahr ohne monatliche Rente

Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtete über eine Proxalto-Kundin, deren monatliche Rente von Oktober 2021 bis September 2022 nicht gezahlt wurde. Erst nach Einschaltung der Verbraucherzentrale wurden die Rückstände einschließlich Verzugszinsen ausgeglichen. Bereits im November 2022 blieb nach Angaben der Verbraucherzentrale erneut eine Monatsrente aus.

Verbraucherzentrale Hamburg öffnen →

Run-off kann auch die zukünftige Wertentwicklung beeinflussen

Vertraglich garantierte Leistungen und bereits zugeteilte Werte sind von künftigen, nicht garantierten Überschüssen zu unterscheiden. „Garantiert“ bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jeder vom Versicherer ausgewiesene oder abgerechnete Betrag in seiner Höhe ungeprüft richtig sein muss. Dokumentierte Nachberechnungsfälle zeigen, dass sich nach fachlicher Prüfung zusätzliche Auszahlungsansprüche ergeben können. Bei einem Run-off kommt hinzu, dass künftige Überschüsse, Service und praktische Abwicklung sich anders entwickeln können.

Verbraucherzentrale NRW zum Run-off →

ZDF / Frontal 21 · 2018

Historischer Beitrag zu ARAG-Verträgen, Frankfurter Leben und den damals bereits 1,8 Mio. Run-off-Verträgen.

Externer YouTube-Link →

WDR MONITOR · 2018

Offiziell weiterhin abrufbarer Beitrag zu Run-off, privater Altersvorsorge und Sicherungsmechanismen.

WDR-Beitrag öffnen →

Verbraucherzentrale Hamburg

Weitere dokumentierte Beschwerden zu verspäteten oder ausbleibenden Zahlungen und Serviceproblemen bei Proxalto.

Beitrag öffnen →
Risiko 6 · Sicherungsfall

Auch ein Lebensversicherer ist ein Wirtschaftsunternehmen.

Für deutsche Lebensversicherer gibt es einen gesetzlichen Sicherungsfonds. Die Aufgaben dieses Sicherungsfonds werden von Protektor wahrgenommen. Bei Lebensversicherern mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat greift der deutsche Protektor-Schutz dagegen nicht automatisch. Ziel des deutschen Sicherungssystems ist der Schutz der Ansprüche der Versicherten und die Weiterführung der Verträge eines betroffenen deutschen Lebensversicherers.

Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Sicherungsfall ohne jede Auswirkung bleiben muss: § 222 VAG sieht für den Ausnahmefall unzureichender Mittel unter engen Voraussetzungen auch eine Herabsetzung der vertraglich garantierten Leistungen um bis zu 5 % vor.

Möglicher nächster Schritt Prüfen Sie, welche Rolle der einzelne Vertrag in Ihrer gesamten Altersvorsorge spielt. Vermeiden Sie unnötige Abhängigkeiten von einem einzigen Anbieter – und entscheiden Sie bewusst, ob Sie dieses Unternehmens- und Insolvenzrisiko über viele Jahre oder Jahrzehnte in Kauf nehmen möchten. Protektor-Sicherungsfonds →
Sicherungsfonds gesetzlicher Sicherungsfonds für deutsche Lebensversicherer
Protektor nimmt die Aufgaben des Sicherungsfonds für Lebensversicherer wahr
§ 222 VAG regelt die Aufrechterhaltung und mögliche Übertragung von Verträgen im Sicherungsfall
bis 5 % mögliche Herabsetzung garantierter Leistungen im gesetzlich beschriebenen Ausnahmefall
Gesetzesänderung · Ab 30. Januar 2027

Neue Abwicklungsregeln: Was geschieht mit den Garantien Ihrer Lebensversicherung?

Mit dem Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) erhält die Aufsicht zusätzliche Instrumente für Versichererkrisen. Wichtig ist die Unterscheidung: Die Möglichkeit, garantierte Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen zu kürzen, gab es bereits bisher.

§ 314 VAGBereits bisher: Zahlungssperren und unter besonderen Voraussetzungen eine Herabsetzung von Verpflichtungen. Diese Vorschrift enthält keine ausdrückliche 5-%-Grenze.
§ 222 Abs. 5 VAGBisheriges Sicherungsfondsrecht: Bei unzureichenden Mitteln können garantierte Leistungen im gesetzlich geregelten Ausnahmefall um bis zu 5 % herabgesetzt werden.
Neues Recht ab 2027Das VSAG und die neu strukturierten Regeln des VAG verankern die Sicherung und Abwicklung gefährdeter Versicherer in einem erweiterten gesetzlichen Rahmen.

Was ist daran tatsächlich neu?

Die BaFin erhält zusätzliche Aufgaben als Abwicklungsbehörde. Versicherungsunternehmen müssen sich auf mögliche Krisensituationen vorbereiten; in einem Abwicklungsfall können unter gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise Bestände übertragen und Abwicklungsmaßnahmen finanziert werden. § 174 Abs. 3 Nr. 3 VSAG berücksichtigt dabei auch eine Herabschreibung oder Umwandlung von Verbindlichkeiten aus Lebensversicherungsverträgen bis zu 5 % der vertraglich garantierten Leistungen.

Entscheidend: Das ist keine automatische Kürzung bestehender Verträge. Die 5-%-Regelung des neuen Abwicklungsrechts ist zudem nicht mit einer allgemeinen Obergrenze für sämtliche denkbaren aufsichtsrechtlichen Eingriffe gleichzusetzen.

Und was gilt für Altverträge?

Auch bereits bestehende Versicherungsbestände können grundsätzlich von zukünftigen Aufsichts- oder Abwicklungsmaßnahmen betroffen sein. Ob eine konkrete Maßnahme im Einzelfall zulässig ist, richtet sich nach der anwendbaren Vorschrift und ihren Voraussetzungen. Das neue Gesetz senkt die garantierten Leistungen eines Altvertrags nicht von selbst.

LAIV-Einordnung: Der eigene Vertrag gehört auf den Prüfstand

Die Bundesbank hat auf stille Lasten und Liquiditätsrisiken bei Lebensversicherern hingewiesen und den Sektor zugleich insgesamt als robust bewertet. Das neue Krisenrecht ist daher kein Beleg für bevorstehende Insolvenzen. Es zeigt aber, dass selbst langfristige Garantien im gesetzlichen Krisenfall Grenzen haben können.

Prüfen Sie deshalb unabhängig und ergebnisoffen: Wie viel wurde eingezahlt? Welchen Wert hat der Vertrag heute? Welche Leistungen sind garantiert, welche nur prognostiziert? Welche tatsächliche Rendite wurde erzielt – und erfüllt der Vertrag noch Ihren ursprünglichen Vorsorgezweck? Eine vorschnelle Kündigung kann erhebliche Nachteile haben.

Rechtsgrundlagen: § 314 VAG, § 222 Abs. 5 VAG (bisheriges Recht), § 222h VAG (neue Regelung) sowie § 174 VSAG. Hintergrund: Deutsche Bundesbank, Finanzstabilitätsbericht 2025. Redaktionsstand: 11.10.2026.

Zusätzliches Kapitalanlagerisiko

Staatsanleihen: Was bedeutet die CAC-Klausel für Versicherer?

Lebensversicherer halten zahlreiche festverzinsliche Wertpapiere, darunter auch Staatsanleihen. Diese gelten häufig als besonders solide Anlagen. Ein genereller gesetzlicher Zwang, einen festen hohen Anteil ausschließlich in Staatsanleihen anzulegen, besteht allerdings nicht.

Seit 2013 enthalten neu ausgegebene Staatsanleihen von Staaten des Euroraums mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sogenannte CAC-Klauseln (Collective Action Clauses). Dabei handelt es sich um Umschuldungsklauseln: Eine qualifizierte Mehrheit von Anleihegläubigern kann unter festgelegten Bedingungen Änderungen wie verlängerte Laufzeiten, geringere Zinsen oder einen Schuldenschnitt beschließen, die auch ablehnende Anleger binden.

Bei den weiterentwickelten sogenannten Single-Limb-CACs können mehrere Anleiheserien durch eine emissionsübergreifende Umschuldung erfasst werden. Eine qualifizierte Gesamtmehrheit kann dabei unter den vorgesehenen Bedingungen genügen, statt dass jede Serie einzeln zustimmt.

Beispiel: Hält ein Versicherer Staatsanleihen mit 100 Millionen Euro Nennwert und wird im Rahmen einer Umschuldung ein Schuldenschnitt von 30 Prozent verbindlich beschlossen, verringert sich der vertragliche Rückzahlungsanspruch auf 70 Millionen Euro. Der tatsächliche bilanzielle Verlust hängt davon ab, wie die Anleihe zuvor bewertet wurde.

Wichtig: Eine CAC-Klausel ist kein allgemeines Verkaufsverbot. Im Krisenfall können Staatsanleihen jedoch stark im Marktwert fallen oder nur schwer verkäuflich sein. Kommen Bonitätsrisiken, stille Lasten und Liquiditätsbedarf zusammen, kann sich die finanzielle Lage eines Versicherers verschärfen. Das führt nicht automatisch zu Kürzungen von Versicherungsleistungen, zeigt aber ein zusätzliches Risiko hinter langfristigen Garantien.

LAIV-Einordnung: Auch Staatsanleihen sind nicht ausnahmslos risikofrei. Für Versicherungsnehmer lohnt deshalb der unabhängige Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung des eigenen Vertrags und die Widerstandsfähigkeit des Anbieters.

Quellen: Europäischer Stabilitätsmechanismus – Single-Limb-CACs ↗ · EU – CAC-Regelungen ↗

Wenn aus Risiko Realität wird

Drei Fälle zeigen, wie unterschiedlich eine Krise ausgehen kann.

Insolvenz- und Sicherungsrisiken sind selten, aber nicht nur theoretisch. Die Beispiele zeigen zugleich: Der Ausgang kann von einer vollständigen Vertragsfortführung bis zu einer langwierigen Liquidation reichen.

2003 · Deutschland

Mannheimer Leben

≈ 245.000Kunden
≈ 345.000laufende Verträge

Die Mannheimer Lebensversicherung geriet in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Der gesamte Lebensversicherungsbestand wurde mit Genehmigung der BaFin auf Protektor übertragen. Leistungsansprüche und Risikoschutz der übernommenen Verträge blieben erhalten.

Was zeigt der Fall? Ein Sicherungsmechanismus kann funktionieren und Verträge erhalten – trotzdem war zuvor eine erhebliche Unternehmenskrise eingetreten.

Protektor zum Fall Mannheimer →

2023 · Italien

Eurovita

≈ 353.000betroffene Kunden
≈ 413.000Policen

In der Eurovita-Krise waren nach damaligen Angaben rund 15,3 Mrd. € Kundengelder betroffen. Rückkäufe wurden zeitweise gesperrt. Das gesamte Policenportfolio wurde anschließend ohne Vertragsänderung auf Cronos Vita übertragen und später auf mehrere große Versicherer verteilt.

Was zeigt der Fall? Auch wenn am Ende kein nominaler Insolvenz-Haircut auf die Policen erfolgte, kann bereits die vorübergehende Nichtverfügbarkeit des eigenen Geldes ein erhebliches Risiko sein – insbesondere dann, wenn diese Summe fest in die persönliche Altersvorsorge oder den geplanten Rentenbeginn eingeplant wurde.

IVASS zur Übertragung auf Cronos Vita →

2024/2025 · Luxemburg

FWU Life Insurance Lux

≈ 250.000Forderungsformulare / Gläubiger
Quote offenLiquidationsdividende

Nach dem Scheitern des Sanierungsplans wurde FWU Life Insurance Lux am 31. Januar 2025 liquidiert. Eine Bestandsübertragung ist nach der gerichtlichen Liquidationsregelung nicht vorgesehen. Für deutsche Kunden greift der deutsche Protektor-Sicherungsfonds nicht, weil der Versicherer seinen Sitz in Luxemburg hat.

Besonders wichtig: Der vom Liquidator berechnete und anerkannte Forderungsbetrag ist noch nicht automatisch der Betrag, den der Kunde tatsächlich ausgezahlt bekommt. Höhe und Prozentsatz der Liquidationsdividende stehen weiterhin nicht endgültig fest.
Stand des Liquidationsverfahrens
  • rund 250.000 Gläubiger; entsprechend umfangreiche Forderungsbearbeitung
  • Forderungen werden geprüft und entweder zugelassen oder bestritten
  • Teil-/Zwischendividenden sind vorgesehen, benötigen aber Gerichtsgenehmigung und weitere Verfahrensschritte
  • eine angemessene erste Teil-Zwischendividende wird laut Liquidator nicht vor Ende 2026 erwartet
  • Höhe und Prozentsatz dieser Teilzahlung sind noch festzulegen
  • die endgültige Quote kann erst am Ende des Liquidationsverfahrens bestimmt werden; das Verfahren kann viele Jahre dauern

FAQ des Liquidators öffnen →

Über die Laufzeit

Risiken verändern sich mit der Zeit.

Heute

Vertrag und Kosten verstehen

Beiträge, Kosten, Schutz, Rückkaufswert und garantierte Werte bilden den Ausgangspunkt.

Während der Laufzeit

Entwicklung beobachten

Standmitteilungen, Überschüsse, Kaufkraft, Änderungen beim Versicherer und mögliche Anpassungen im Blick behalten. Auch während der Laufzeit kann es sinnvoll sein, ausgewiesene Werte und Leistungen unabhängig gegenprüfen zu lassen.

Vor Auszahlung

Werte und Verfügbarkeit prüfen

Nicht erst am letzten Tag klären, welche Auszahlung erwartet wird, welche Unterlagen fehlen und welche Alternativen bestehen.

Aus der Praxis

Knicken. Lochen. Heften. – und dann?

Lebensversicherungen laufen häufig über Jahrzehnte. Trotzdem werden sie nach dem Abschluss oft nur selten aktiv überprüft: Die jährliche Standmitteilung landet im Ordner, ohne dass Rückkaufswert, Prognosen, Kosten, Garantien oder Veränderungen beim Versicherer genauer betrachtet werden. Gerade bei langen Laufzeiten lohnt sich deshalb ein regelmäßiger Blick darauf, ob der Vertrag noch so dasteht, wie ursprünglich erwartet.

Unser Tipp: Nicht erst kurz vor Ablauf oder Rentenbeginn hinschauen – die Entwicklung regelmäßig prüfen und bei Bedarf durch einen Vertragscheck überprüfen lassen. Vertragscheck starten →
Was Sie konkret prüfen können

Risiken müssen nicht nur benannt werden – man kann auf sie reagieren.

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Kaufkraft prüfenAblaufleistung nicht nur nominal, sondern auch inflationsbereinigt betrachten.Eigenen Kaufkraftverlust berechnen →
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Rückkaufswert prüfenAktuellen Wert und mögliche Nachberechnungs- oder Prüfungsansätze einordnen.
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Garantien einordnenVertragliche Zusagen von Prognosen und gesetzlichen Vorbehalten unterscheiden.
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Unternehmenssituation beobachtenRun-off, Bestandsübertragung und Veränderungen bei Ansprechpartnern nicht erst bei Fälligkeit bemerken.
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Auszahlung früh vorbereitenUnterlagen und Auszahlungsweg rechtzeitig vor Ablauf oder Rentenbeginn klären und die ausgewiesenen Leistungen einmal unabhängig gegenprüfen lassen.
✓
Alternativen vergleichenWeiterführen, anpassen, beitragsfrei stellen, kündigen oder weitere fachliche Prüfung – je nach Ausgangslage.
Nicht erschlagen lassen

Sie müssen nicht jedes Risiko selbst bewerten.

Der Vertragscheck sammelt die entscheidenden Vertragsdaten und hilft dabei, Auffälligkeiten und sinnvolle nächste Prüfschritte zu erkennen.