Hauptversicherung
- spätere Ablaufleistung oder Rente sinkt
- Todesfallleistung kann sinken
- Überschussansprüche bleiben nach § 165 VVG grundsätzlich unberührt
Eine Beitragsfreistellung stoppt die laufenden Beiträge, beendet den Vertrag aber nicht automatisch. Leistungen, Versicherungsschutz, Kosten und die spätere Auszahlung können sich deutlich verändern.
Deshalb lohnt sich vorab ein Vergleich mit Weiterführen, Beitragsreduzierung und Kündigung.
§ 165 VVG ermöglicht bei Lebensversicherungen grundsätzlich die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, sofern die vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird.
Wird diese Mindestleistung nicht erreicht, sieht das Gesetz stattdessen die Auszahlung des auf die Versicherung entfallenden Rückkaufswertes einschließlich Überschussanteilen vor. Deshalb sollte man vor einem Antrag wissen, welche Werte der eigene Vertrag tatsächlich vorsieht.
Rückkaufswert verstehen →Wählen Sie einen Punkt aus – die kurze Einordnung erscheint direkt darunter.
Die Beitragsfreistellung ist keine vollständige Kündigung. Der Vertrag bleibt grundsätzlich bestehen, aber die Leistungen werden neu auf die beitragsfreie Versicherung berechnet.
Der Vertrag läuft weiter. Damit wirken je nach Tarif weiterhin Kosten, Wertentwicklung und Inflation.
Lassen Sie sich die laufenden Kosten des beitragsfreien Vertrages konkret nennen. Entscheidend ist nicht nur die heutige Höhe, sondern die Wirkung über die restliche Laufzeit.
Garantien, Überschüsse oder Fondsentwicklungen können sich auch nach einer Beitragsfreistellung weiter verändern – sowohl positiv als auch negativ. Wie stark, hängt vom konkreten Produkt ab.
Auch wenn der Vertragswert nominal steigen kann – sofern die Verzinsung über der Inflation liegt –, kann seine reale Kaufkraft über viele Jahre durch Inflation sinken.
Die Standmitteilung liefert wichtige Ausgangswerte. Entscheidend ist jedoch, diese nicht isoliert zu lesen, sondern Leistungen, tatsächliche Einzahlungen, Kosten und Kaufkraft gemeinsam zu betrachten.
Die Angaben des Versicherers sind eine wichtige Grundlage – bei auffälligen Werten oder Unklarheiten können einzelne Berechnungen zusätzlich unabhängig überprüft werden.
Lassen Sie sich den konkreten Eurobetrag, den Stichtag und die Berechnungsgrundlagen nennen. Bei Auffälligkeiten kann es sinnvoll sein, den ausgewiesenen Wert unabhängig gegenprüfen zu lassen.
Lassen Sie sich die bisherige und die beitragsfreie Todesfallleistung gegenüberstellen – besonders wichtig, wenn Angehörige abgesichert werden sollen.
Klären Sie, ob Zusatzschutz entfällt, ruht oder reduziert wird und unter welchen Voraussetzungen eine spätere Wiederaufnahme möglich ist. Klären Sie vorab auch, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung – sofern gewünscht – eigenständig weitergeführt werden kann.
Lassen Sie sich die laufenden Kosten konkret beziffern und erläutern, wie sie sich über die restliche Laufzeit auf das vorhandene Vertragsvermögen auswirken.
Fristen, Mindestbeiträge, neue Kosten und eine mögliche erneute Risiko- oder Gesundheitsprüfung vorab klären.
Nach § 165 VVG ist dann grundsätzlich der auf die Versicherung entfallende Rückkaufswert einschließlich Überschussanteilen zu zahlen. Wie hoch dieser Wert im konkreten Vertrag tatsächlich ist, kann eine eigene Prüffrage sein – das könnte beispielsweise ein Vertragscheck klären.
Eine vollständige Beitragsfreistellung ist nur eine von mehreren Möglichkeiten.
Wenn Sie mit der wirtschaftlichen Entwicklung Ihres Vertrages grundsätzlich zufrieden sind und auch der verbleibende Versicherungsschutz zu Ihrer Situation passt, können eine Beitragsreduzierung, das Aussetzen von Erhöhungen oder eine zeitweise Stundung Alternativen zur vollständigen Beitragsfreistellung sein.
Ist die wirtschaftliche Entwicklung dagegen unklar oder nicht zufriedenstellend, sollte zunächst geprüft werden, ob eine weitere Bindung an den Vertrag überhaupt sinnvoll ist.
Vertragsentwicklung prüfen →Je nach Vertrag kann ein niedrigerer Beitrag Schutz und spätere Leistung weniger stark verändern als eine vollständige Beitragsfreistellung.
Wenn vor allem jährliche Beitragserhöhungen belasten, kann das Aussetzen einer Dynamik eine mildere Alternative sein.
Manche Verträge bieten zeitlich begrenzte Lösungen. Bedingungen und spätere Nachzahlung sollten vorher geklärt werden.
Wenn der Vertrag dauerhaft nicht mehr passen soll, gehört auch die Kündigung in den Vergleich.
Kündigung genauer ansehen →Dokumentierte Praxisfälle zeigen, warum eine Entscheidung nicht nur auf einer einzelnen Zahl beruhen sollte.
Zum Nachlesen bei Gesetzgeber, Aufsicht und unabhängigen Verbraucherinformationen.
Ob sie zum konkreten Vertrag passt, hängt unter anderem von Restlaufzeit, Garantien, Kosten, Zusatzversicherungen, Rückkaufswert und persönlicher Situation ab. Deshalb sollte die Beitragsfreistellung mit den anderen realistischen Wegen verglichen werden.