Kündigung
Der Vertrag endet. Soweit ein Rückkaufswert vorgesehen ist, wird dieser ausgezahlt. Versicherungsschutz und künftige Vertragsleistungen enden entsprechend.
Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung kündigen möchte, denkt meist zuerst an den Rückkaufswert. Doch vor der Entscheidung lohnt ein Blick auf Vertragsart, Laufzeit, Kosten, Versicherungsschutz, mögliche Alternativen und gegebenenfalls steuerliche oder rechtliche Besonderheiten.
Eine Kündigung kann richtig sein. Entscheidend ist, vorher zu wissen, welche wirtschaftlichen Folgen sie hat und ob andere Möglichkeiten bestehen.
Je nach Vertrag und persönlicher Situation können unterschiedliche Wege in Betracht kommen. LAIV hilft dabei, die Möglichkeiten zunächst zu verstehen und sinnvoll zu sortieren.
Der Vertrag endet. Soweit ein Rückkaufswert vorgesehen ist, wird dieser ausgezahlt. Versicherungsschutz und künftige Vertragsleistungen enden entsprechend.
Der Vertrag bleibt bestehen, weitere Beiträge entfallen. Leistungen und Schutz werden regelmäßig reduziert; laufende Kosten können weiterwirken.
Genauer ansehen →Je nach Vertrag kann eine niedrigere Beitragsbelastung eine Alternative zur vollständigen Beitragsfreistellung sein.
Je nach Vertragsart und Marktgängigkeit können Verkauf oder Beleihung in Betracht kommen. Konditionen und Folgen sollten vorher verglichen werden.
Beiträge, Kosten, Vertragswerte und Auszahlung können wirtschaftlich geprüft werden, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Prüfmöglichkeiten verstehen →Ob rechtliche Ansatzpunkte bestehen, ist eine Einzelfallfrage und gehört in eine spezialisierte rechtliche Prüfung.
Vertragscheck starten →Bei kündbaren Lebensversicherungen mit Rückkaufswert richtet sich die Auszahlung nach den gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen. Der Rückkaufswert ist nicht automatisch gleich der Summe aller eingezahlten Beiträge.
Mit Vertragsende entfallen grundsätzlich auch die daran geknüpften künftigen Versicherungsleistungen. Bei Zusatzbausteinen sollte vorab geprüft werden, welcher Schutz verloren geht.
Je nach Vertragsart und Abschlusszeitpunkt können steuerliche oder förderrechtliche Besonderheiten bestehen. Geförderte Altersvorsorge und Basisrenten benötigen eine gesonderte Betrachtung.
Für die erste Einordnung helfen besonders die aktuelle Standmitteilung, der Rückkaufswert, die Summe der eingezahlten Beiträge sowie die garantierten Werte bei Fortführung und Beitragsfreistellung.
| Weg | Was passiert? | Was sollte man vergleichen? |
|---|---|---|
| Weiterführen | Beiträge laufen weiter. |
Garantierte und prognostizierte Leistung, Schutz, Kosten, Restlaufzeit, Inflation und möglicher Kaufkraftverlust.
Prämien- und Unternehmensrisiken: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 163 VVG kann die vereinbarte Prämie neu festgesetzt werden; statt einer Prämienerhöhung kann der Versicherungsnehmer eine entsprechende Herabsetzung der Versicherungsleistung verlangen. In einer besonderen wirtschaftlichen Notlage kann die Aufsicht nach § 314 VAG Zahlungen – einschließlich Versicherungsleistungen und Rückkäufen – zeitweilig untersagen und Verpflichtungen herabsetzen. Die laufende Beitragspflicht wird durch eine Herabsetzung nach § 314 VAG grundsätzlich nicht berührt. |
| Beitragsfrei stellen | Keine neuen Beiträge; Vertrag bleibt bestehen. |
Beitragsfreie Leistung, Zusatzschutz, laufende Kosten, Wiederaufnahmebedingungen, Inflation und möglicher Kaufkraftverlust.
Auch beitragsfreie Verträge können betroffen sein: Bei einer prämienfreien Versicherung kann die Versicherungsleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 163 VVG herabgesetzt werden. Maßnahmen nach § 314 VAG können außerdem dazu führen, dass Zahlungen – einschließlich Versicherungsleistungen und Rückkäufen – zeitweilig untersagt oder Verpflichtungen herabgesetzt werden. |
| Lebensversicherung kündigen | Vertrag endet; gegebenenfalls Auszahlung des Rückkaufswertes. | Ist der Rückkaufswert korrekt berechnet? Welche Alternativen gibt es zur reinen Kündigung – und welche wirtschaftlichen Vorteile können sich daraus ergeben? |
Bei langen Vertragslaufzeiten sollte nicht nur der Vertrag betrachtet werden. Auch Veränderungen beim Versicherer, die praktische Abwicklung und ein möglicher Sicherungsfall gehören zu einer vollständigen Einordnung. Diese Risiken bedeuten nicht, dass sie eintreten – sie sollten aber bekannt sein.
In einer besonderen wirtschaftlichen Notlage kann die Aufsicht Zahlungen – darunter Versicherungsleistungen und Rückkäufe – zeitweilig untersagen und Verpflichtungen herabsetzen. Das kann relevant sein, wenn eine Auszahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt fest eingeplant ist.
§ 314 VAG nachlesen →Ein Versicherer kann sein Neugeschäft einstellen oder ein Bestand kann auf einen anderen Anbieter übergehen. Vertragsrechte bestehen grundsätzlich fort; Ansprechpartner, Verwaltung und praktische Abwicklung können sich verändern.
BaFin zum Run-off →Für deutsche Lebensversicherer gibt es einen gesetzlichen Sicherungsfonds. Die Aufgaben dieses Sicherungsfonds werden von Protektor wahrgenommen. Bei Lebensversicherern mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat greift der deutsche Protektor-Schutz dagegen nicht automatisch. Das Sicherungssystem soll Ansprüche schützen und Verträge eines betroffenen deutschen Lebensversicherers weiterführen.
§ 222 VAG nachlesen →Die bisher auf LAIV ausgewertete SNOW-Stichprobe mit 1.000 realen, ausgezahlten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zeigt, warum der reine Vergleich „eingezahlt gegen ausgezahlt“ zu kurz greifen kann. Laufzeit, zeitbezogene Rendite und Kaufkraft liefern zusätzliche Informationen.
Für Ihre Entscheidung: Nicht nur fragen „Wie hoch ist der Rückkaufswert?“, sondern auch „Was hat der Vertrag bisher wirtschaftlich geleistet, was verliere ich bei einer Kündigung und welche Alternative passt zu meiner Situation?“
Zur LAIV-Studie →In den für LAIV freigegebenen Praxisunterlagen finden sich dokumentierte Fälle, in denen nach der ursprünglichen Vertragsauflösung weitere Zahlungen erfolgten. Solche Beispiele sind keine Erfolgszusage und lassen sich nicht auf andere Verträge übertragen – sie zeigen aber, warum eine individuelle Prüfung sinnvoll sein kann.
Die Praxisfallsammlung zeigt konkrete Ausgangswerte, weitere Auszahlungen und anonymisierte Belege.
Sie möchten wissen, welche Prüffelder bei Ihrem konkreten Vertrag sinnvoll sein könnten?
Zum Vertragscheck →Sie möchten die Beiträge stoppen, den Vertrag aber noch nicht endgültig beenden?
Zur Beitragsfreistellung →Welche wirtschaftlichen, steuerlichen oder rechtlichen Fachrichtungen können überhaupt relevant sein?
Zur Vertragsprüfung →