Mitgliedschaftsformen
Vorgesehen sind ordentliche, außerordentliche und Fördermitgliedschaften. Welche Voraussetzungen jeweils gelten, richtet sich nach der Satzung des Vereins.
Beitrag & Wirkung
Mitgliedsbeiträge sollen unabhängige Verbraucherinformation, Studien, verständliche Werkzeuge und die Weiterentwicklung des LAIV-Angebots unterstützen. Maßgeblich für die konkreten Beiträge wird die verbindliche Beitragsordnung sein.
Interesse & Beitritt
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft oder möchten LAIV als Fördermitglied unterstützen? Kontaktieren Sie uns gerne. Über die Voraussetzungen und das Beitrittsverfahren informieren wir Sie persönlich.
Kontakt zu LAIV →Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung während der Gründungsphase. Verbindlich sind die jeweils geltende Satzung und Beitragsordnung. LAIV bietet keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
