LAIV e.V.i.Gr.

LAIV Vertrags-Check

Lebensversicherung und Altersvorsorge – wir helfen Ihnen, Ihren Vertrag strukturiert einzuordnen und mögliche nächste Prüfwege zu erkennen.

1. Persönliche Daten und Kontakt

Mit Angabe Ihrer E-Mail-Adresse stimmen Sie zu, dass LAIV zur Bearbeitung dieses Checks per E-Mail mit Ihnen kommuniziert.

2. Angaben zum Vertrag

Falls bekannt. Eine Schätzung ist nicht erforderlich.

3. Aktueller Vertragswert / Auszahlung

4. Zusatz- und Risikoabsicherungen

Mehrfachauswahl möglich. Nur angeben, soweit bekannt.

6. Was möchten Sie heute wissen?

Mehrfachauswahl möglich.

7. Unterlagenlage

Diese Angabe kann für den weiteren Weg hilfreich sein, falls später eine rechtliche Fachprüfung sinnvoll wird. Ob ein konkreter Fall versichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag und den Versicherungsbedingungen ab.
Mehrfachauswahl möglich. Sie müssen nicht alle Unterlagen zusammensuchen, um den Check abzusenden.
Keine Datei ausgewählt.
Möglich sind PDF, JPG und PNG. Maximal 10 Dateien, 15 MB je Datei und 50 MB je Übermittlung. Fehlende Dokumente können selbst ein Ergebnis des Checks sein; Sie müssen daher nicht alles vorab beschaffen.

8. Wie sind Sie auf LAIV aufmerksam geworden?

Falls Ihnen LAIV durch einen Vermittler, Berater, Fachmann, Dienstleister oder Kooperationspartner empfohlen wurde, können Sie diesen hier angeben. Die Angaben sind optional und verhindern die Einreichung nicht, wenn Ihnen einzelne Daten nicht bekannt sind.
optional
optional

9. Mitgliedschaft bei LAIV

LAIV arbeitet unabhängig und weitgehend ehrenamtlich. Eine Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Nutzung des Vertragschecks oder die Bearbeitung Ihrer Anfrage. Wenn Sie unsere unabhängige Verbraucheraufklärung und Unterstützung dauerhaft fördern möchten, freuen wir uns über eine unterstützende Mitgliedschaft oder eine freiwillige Spende. Eine Unterstützung hat keinen Einfluss auf die Einordnung oder Bearbeitung Ihres Falls.

10. Datenschutz und Absenden

Soweit für eine weitergehende Prüfung eine Weitergabe personenbezogener Daten an externe Fachstellen erforderlich werden sollte, erfolgt dies nicht automatisch. Hierfür wird gegebenenfalls eine gesonderte Freigabe eingeholt.