LAIV e.V.i.Gr.
“It’s My Life”
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Versicherungsdeutsch
einfach erklärt.

Fachbegriffe aus Lebensversicherung, Rentenversicherung und Altersvorsorge – verständlich, knapp und direkt nachschlagbar.

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Was bedeutet dieser Begriff?

Ob IRR, Median, Rückkaufswert oder Deckungsrückstellung: Hier erklären wir die Begriffe so, dass man kein Versicherungslexikon danebenlegen muss.

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AblaufleistungAblaufleistung Der Betrag, den der Versicherer bei planmäßigem Vertragsende auszahlt. Je nach Vertrag kann er aus garantierten und nicht garantierten Bestandteilen bestehen.AbschlusskostenAbschlusskosten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags entstehen, zum Beispiel für Vertrieb und Vermittlung. Sie können die Wertentwicklung besonders in den ersten Jahren beeinflussen.AnlagehorizontAnlagehorizont Der Zeitraum, über den Geld voraussichtlich angelegt bleiben soll. Bei Altersvorsorgeverträgen beträgt er häufig viele Jahre oder Jahrzehnte.BeitragsfreistellungBeitragsfreistellung Der Vertrag bleibt bestehen, aber es werden keine weiteren Beiträge mehr gezahlt. Leistungen und spätere Auszahlung können dadurch geringer ausfallen.BeitragssummeBeitragssumme Die Summe der vereinbarten Beiträge über einen bestimmten Zeitraum oder über die gesamte Vertragslaufzeit. Sie ist nicht automatisch identisch mit dem tatsächlich angelegten Kapital.Biometrische AbsicherungBiometrische Absicherung Versicherungsschutz gegen Risiken, die unmittelbar mit dem Leben oder der Gesundheit einer Person zusammenhängen, etwa Tod, Berufsunfähigkeit oder Langlebigkeit.BruttoertragBruttoertrag Auf der SNOW-Seite bezeichnet der absolute Bruttoertrag vereinfacht die Differenz zwischen den erfassten Einzahlungen und der Auszahlung. Er sagt für sich allein noch nichts darüber aus, wie gut das Ergebnis über die Zeit war.CAGRCAGR Abkürzung für „Compound Annual Growth Rate“. Sie beschreibt eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate über einen Zeitraum. In der SNOW-Studie wird sie für die reale Entwicklung verwendet.DeckungsrückstellungDeckungsrückstellung Ein versicherungstechnisch berechneter Betrag, den ein Lebensversicherer für künftige Verpflichtungen aus Verträgen zurückstellt. Eine Deckungsrückstellung ist nicht dasselbe wie eine Kostenposition.DynamikDynamik Vereinbarte regelmäßige Erhöhung von Beitrag und häufig auch Leistung, meist jährlich. Sie soll zum Beispiel steigenden Einkommen oder Inflation Rechnung tragen.EffektivkostenEffektivkosten Kennzahl, die zeigen soll, wie stark Kosten die mögliche Rendite eines Altersvorsorgeprodukts pro Jahr mindern. Die genaue Berechnung hängt von den gesetzlichen Vorgaben und Produktdaten ab.Emissionsübergreifende UmschuldungEmissionsübergreifende Umschuldung Eine Umschuldung, bei der mehrere Serien von Staatsanleihen gemeinsam abgestimmt werden. Bei passenden Single-Limb-CAC-Bedingungen kann eine qualifizierte Gesamtmehrheit auch Gläubiger einzelner ablehnender Serien binden.ExtremwertExtremwert Ein besonders hoher oder besonders niedriger Wert innerhalb einer Datenreihe. Extremwerte können einen Durchschnitt stärker beeinflussen als den Median.FondspoliceFondspolice Lebens- oder Rentenversicherung, bei der zumindest ein Teil der Beiträge in Investmentfonds oder fondsähnliche Anlagen fließt. Wertentwicklung und Risiko hängen dabei auch von den gewählten Anlagen ab.GarantiezinsGarantiezins Umgangssprachlicher Begriff für eine garantierte Verzinsung bestimmter Vertragsbestandteile. Welche Garantie tatsächlich gilt, hängt vom konkreten Vertrag und Abschlusszeitpunkt ab.HöchstrechnungszinsHöchstrechnungszins Ein aufsichtsrechtlich festgelegter Höchstwert, den Versicherer bei bestimmten Kalkulationen höchstens zugrunde legen dürfen. Er ist nicht automatisch die Rendite des Kundenvertrags.InflationInflation Allgemeiner Anstieg des Preisniveaus. Dadurch kann ein Geldbetrag im Laufe der Zeit an Kaufkraft verlieren, obwohl die Zahl der Euro gleich bleibt oder sogar steigt.IRRIRR „Internal Rate of Return“ beziehungsweise interner Zinsfuß. Vereinfacht: eine jährliche Renditekennzahl, die berücksichtigt, wann Ein- und Auszahlungen stattfinden.KapitalertragsteuerKapitalertragsteuer Steuer auf bestimmte Erträge aus Kapitalvermögen. Ob und in welcher Höhe sie bei einer Lebensversicherung anfällt, hängt vom Vertrag, den Erträgen und den steuerlichen Voraussetzungen ab.KaufkraftKaufkraft Beschreibt, wie viele Waren und Dienstleistungen man sich für einen Geldbetrag kaufen kann. 10.000 Euro in vielen Jahren müssen deshalb nicht dieselbe Kaufkraft haben wie heute.KaufkraftverlustKaufkraftverlust Rückgang dessen, was man sich für einen Geldbetrag leisten kann. Inflation kann dazu führen, dass ein nominal gestiegener Betrag real weniger wert ist.LiquiditätLiquidität Beschreibt, wie schnell und in welchem Umfang Geld verfügbar gemacht werden kann. Langfristige Versicherungsverträge können die Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals einschränken.MedianMedian Der mittlere Wert einer sortierten Reihe: Die Hälfte der Werte liegt darunter, die andere Hälfte darüber. Er wird von einzelnen extrem hohen oder niedrigen Werten weniger beeinflusst als der Durchschnitt.MittelwertMittelwert Der klassische Durchschnitt: Alle Werte werden addiert und durch ihre Anzahl geteilt. Einzelne sehr hohe oder sehr niedrige Werte können ihn deutlich verschieben.NachberechnungNachberechnung Erneute oder ergänzende Berechnung von Vertragswerten oder Leistungen. Welche Ansprüche bestehen und wie eine Nachberechnung erfolgen muss, hängt vom Einzelfall und der jeweiligen Rechtsgrundlage ab.NettorenditeNettorendite Rendite nach Berücksichtigung der jeweils angesetzten Kosten oder Abzüge. Welche Positionen einbezogen werden, muss bei jeder Quelle beziehungsweise Berechnung genau geprüft werden.Nominale RenditeNominale Rendite Rendite ohne Bereinigung um Inflation. Sie zeigt die Veränderung in Euro beziehungsweise Prozent, aber noch nicht, wie sich die Kaufkraft entwickelt hat.NominalwertNominalwert Der auf dem Papier oder in Euro angegebene Betrag ohne Kaufkraftbereinigung. Ein höherer Nominalwert bedeutet deshalb nicht automatisch einen höheren realen Wert.NutzungenNutzungen Im rechtlichen Zusammenhang können damit wirtschaftliche Vorteile oder Erträge gemeint sein, die jemand aus einem erhaltenen Betrag gezogen hat. Die konkrete Bedeutung hängt vom jeweiligen Anspruch ab.OpportunitätsbetrachtungOpportunitätsbetrachtung Vergleich mit einer realistisch verfügbaren Alternative: Was hätte sich mit demselben Kapital unter vergleichbaren Bedingungen möglicherweise anders entwickeln können?OpportunitätskostenOpportunitätskosten Der wirtschaftliche Wert einer entgangenen Alternative. Wer Kapital langfristig bindet, verzichtet währenddessen auf andere Verwendungsmöglichkeiten.ProtektorProtektor Protektor Lebensversicherungs-AG ist die deutsche Sicherungseinrichtung für Lebensversicherer. Sie kann bei bestimmten Sicherungsfällen Verträge übernehmen; Umfang und Voraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Regeln.Reale RenditeReale Rendite Rendite nach Berücksichtigung der Inflation. Sie soll zeigen, wie sich die Kaufkraft des eingesetzten Kapitals verändert hat.RechnungszinsRechnungszins Zinsannahme, die bei versicherungsmathematischen Berechnungen eine Rolle spielt. Er ist nicht automatisch mit der tatsächlich erzielten Vertragsrendite gleichzusetzen.RechtsschutzdeckungRechtsschutzdeckung Zusage eines Rechtsschutzversicherers, die versicherten Kosten eines konkreten Rechtsfalls nach Maßgabe des Vertrags zu übernehmen.RenditeRendite Kennzahl für den wirtschaftlichen Ertrag im Verhältnis zum eingesetzten Kapital. Je nach Berechnung können unterschiedliche Renditebegriffe zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.RentenfaktorRentenfaktor Kennzahl bei vielen Rentenversicherungen, die angibt, wie viel monatliche Rente aus einem bestimmten angesparten Kapital berechnet wird.RisikoanteilRisikoanteil Teil eines Versicherungsbeitrags, der für den reinen Versicherungsschutz verwendet wird, etwa für Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz, und nicht unmittelbar in den Sparvorgang fließt.RückabwicklungRückabwicklung Rückführung eines Vertragsverhältnisses nach einer entsprechenden rechtlichen Grundlage. Welche Zahlungen zurückzugewähren sind, hängt stark vom jeweiligen Fall ab.RückkaufswertRückkaufswert Betrag, den ein Lebensversicherer bei vorzeitiger Beendigung eines rückkaufsfähigen Vertrags nach den vertraglichen und gesetzlichen Regeln auszahlt. Er kann deutlich von der Summe der eingezahlten Beiträge abweichen.Run-offRun-off Ein Versicherer stellt das Neugeschäft für einen Bestand ein und verwaltet die bestehenden Verträge weiter oder überträgt sie unter bestimmten Voraussetzungen auf eine andere Gesellschaft.SicherungsfondsSicherungsfonds Gesetzlich vorgesehene Sicherungseinrichtung zum Schutz bestimmter Versicherungsverträge bei finanziellen Problemen eines Versicherers. Für Lebensversicherungen übernimmt diese Aufgabe in Deutschland Protektor.SparanteilSparanteil Der Teil eines Beitrags, der nach Risikoanteilen und gegebenenfalls Kosten für den Kapitalaufbau zur Verfügung steht. Die genaue Aufteilung hängt vom Vertrag ab.StichprobeStichprobe Die Gruppe von Fällen, die tatsächlich untersucht wurde. Ergebnisse einer Stichprobe gelten zunächst für diese untersuchten Fälle und müssen für weitergehende Aussagen sorgfältig eingeordnet werden.ÜberschussbeteiligungÜberschussbeteiligung Beteiligung von Versicherungsnehmern an bestimmten Überschüssen und Bewertungsreserven nach den geltenden Regeln. Höhe und Entwicklung sind nicht in jedem Bestandteil garantiert.VergleichVergleich Eine Vereinbarung, mit der Parteien einen Streit oder eine Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beenden. Die Folgen sollten vor Unterzeichnung genau geprüft werden.VerjährungVerjährung Nach Ablauf einer gesetzlichen Frist kann die Durchsetzung eines Anspruchs gehemmt oder ausgeschlossen sein, wenn sich die Gegenseite auf Verjährung beruft. Fristbeginn und Dauer hängen vom Anspruch ab.VerwaltungskostenVerwaltungskosten Kosten für laufende Verwaltung und Betreuung eines Versicherungsvertrags. Wie sie erhoben und ausgewiesen werden, hängt vom Produkt und Vertrag ab.VollmachtVollmacht Ermächtigung, für eine andere Person rechtsgeschäftlich zu handeln oder Erklärungen abzugeben. Umfang und Dauer ergeben sich aus der konkreten Vollmacht.WiderrufWiderruf Recht, eine Vertragserklärung unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb einer Frist oder in besonderen Konstellationen rückgängig zu machen. Für ältere Versicherungsverträge gelten teils besondere Regeln.WiderspruchWiderspruch Bei bestimmten älteren Lebensversicherungsverträgen kann der Widerspruch gegen den Vertragsschluss rechtlich relevant sein. Voraussetzungen und Folgen sind vom konkreten Vertrag und der damaligen Belehrung abhängig.ZillmerungZillmerung Versicherungsmathematisches Verfahren, bei dem Abschlusskosten bei der Berechnung der Deckungsrückstellung besonders zu Beginn des Vertrags berücksichtigt werden.§ 163 VVG§ 163 VVG § 163 Versicherungsvertragsgesetz regelt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Prämienanpassung bei Lebensversicherungen. Ob die Vorschrift im Einzelfall greift, hängt von ihren gesetzlichen Voraussetzungen ab.§ 314 VAG§ 314 VAG § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz enthält aufsichtsrechtliche Regelungen für besondere Situationen eines Versicherungsunternehmens. Die Vorschrift ist kein pauschaler Mechanismus für jeden Vertrag.
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DAS LAIV VERSICHERUNGS-ABC

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Der zweite Bereich geht über die aktuell auf LAIV verwendeten Begriffe hinaus. Dieser Arbeitsstand enthält bereits 157 Begriffe rund um Lebens- und Rentenversicherung, Altersvorsorge, Vertragsrecht, Kosten, Rendite und Statistik.

Ein Glossar – viele Wege zum passenden Wissen

Später können Fachbegriffe auf allen LAIV-Seiten dezent markiert werden. Mouse-over am PC oder Antippen auf dem Smartphone zeigt die Kurzdefinition; „Mehr erfahren“ führt genau zu diesem Glossareintrag.

A

Abgeltungsteuer

Umgangssprachliche Bezeichnung für die pauschale Besteuerung vieler Kapitalerträge. Bei Lebens- und Rentenversicherungen gelten teilweise besondere steuerliche Regeln, sodass nicht jeder Ertrag automatisch genauso behandelt wird.

Ablaufleistung

Auf LAIV verwendet

Der Betrag, den der Versicherer bei planmäßigem Vertragsende auszahlt. Je nach Vertrag kann er aus garantierten und nicht garantierten Bestandteilen bestehen.

Abschlusskosten

Auf LAIV verwendet

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags entstehen, zum Beispiel für Vertrieb und Vermittlung. Sie können die Wertentwicklung besonders in den ersten Jahren beeinflussen.

Abtretung

Übertragung eines Anspruchs oder Rechts aus einem Vertrag auf eine andere Person oder ein Unternehmen. Bei Lebensversicherungen kann zum Beispiel ein Auszahlungsanspruch abgetreten werden.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Die vertraglichen Grundregeln eines Versicherungsprodukts. Sie beschreiben unter anderem Leistungen, Pflichten, Ausschlüsse, Kündigungsmöglichkeiten und weitere Bedingungen des Vertrags.

Altersvorsorge

Planung und Aufbau von Einkommen oder Vermögen für die Zeit nach dem Erwerbsleben. Dazu können gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, private Renten- und Lebensversicherungen sowie andere Vermögensanlagen gehören.

Altvertrag

Bezeichnung für einen älteren Versicherungsvertrag, für den je nach Abschlussdatum andere gesetzliche, steuerliche oder vertragliche Regeln gelten können als für neuere Verträge.

Anlagehorizont

Auf LAIV verwendet

Der Zeitraum, über den Geld voraussichtlich angelegt bleiben soll. Bei Altersvorsorgeverträgen beträgt er häufig viele Jahre oder Jahrzehnte.

Anspruch

Ein rechtlich oder vertraglich begründetes Recht, von einer anderen Person oder einem Unternehmen eine bestimmte Leistung zu verlangen, zum Beispiel eine Auszahlung oder Auskunft.

Aufschubzeit

Zeitraum zwischen Beginn einer Rentenversicherung und dem vereinbarten Rentenbeginn. In dieser Phase werden häufig Beiträge gezahlt und Kapital aufgebaut.

Auszahlung

Geldbetrag, den der Versicherer an den Versicherungsnehmer oder eine bezugsberechtigte Person zahlt, etwa bei Vertragsende, Kündigung oder Eintritt des Versicherungsfalls.

Auszahlungsphase

Phase, in der ein zuvor aufgebautes Altersvorsorgekapital als Rente, Kapitalbetrag oder in einer anderen vereinbarten Form ausgezahlt wird.

B

BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie beaufsichtigt unter anderem Versicherungsunternehmen in Deutschland, entscheidet aber nicht anstelle von Gerichten über individuelle zivilrechtliche Ansprüche.

Beitrag

Der Betrag, den ein Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz und gegebenenfalls den Kapitalaufbau zahlt.

Beitragsdynamik

Vereinbarte regelmäßige Erhöhung des Versicherungsbeitrags, häufig jährlich. Oft steigen damit auch versicherte Leistungen oder der geplante Kapitalaufbau.

Beitragsfreistellung

Auf LAIV verwendet

Der Vertrag bleibt bestehen, aber es werden keine weiteren Beiträge mehr gezahlt. Leistungen und spätere Auszahlung können dadurch geringer ausfallen.

Beitragsrückgewähr

Vereinbarung, nach der unter bestimmten Voraussetzungen eingezahlte Beiträge oder bestimmte Beitragsanteile zurückgezahlt werden. Umfang und Bedingungen unterscheiden sich je nach Tarif.

Beitragssumme

Auf LAIV verwendet

Die Summe der vereinbarten Beiträge über einen bestimmten Zeitraum oder über die gesamte Vertragslaufzeit. Sie ist nicht automatisch identisch mit dem tatsächlich angelegten Kapital.

Beitragszahldauer

Der Zeitraum, in dem für einen Vertrag Beiträge gezahlt werden sollen. Er kann kürzer sein als die gesamte Vertragslaufzeit.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)

Zusätzlicher Berufsunfähigkeitsschutz, der mit einer Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert sein kann. Ein Teil des Beitrags dient dann dem Risikoschutz und nicht dem Kapitalaufbau.

Bewertungsreserven

Unterschiede zwischen dem aktuellen Marktwert bestimmter Kapitalanlagen eines Versicherers und ihrem bilanziellen Wert. Versicherungsnehmer können unter gesetzlichen Voraussetzungen an Bewertungsreserven beteiligt werden.

Bezugsberechtigter

Person, die eine Versicherungsleistung erhalten soll. Wer bezugsberechtigt ist, ergibt sich aus dem Vertrag und einer gegebenenfalls abgegebenen Bezugsrechtsbestimmung.

Bezugsrecht

Bestimmt, wer bei Eintritt des Versicherungsfalls oder bei Fälligkeit eine Leistung erhalten soll. Besonders wichtig ist das Bezugsrecht bei Todesfallleistungen.

Biometrische Absicherung

Auf LAIV verwendet

Versicherungsschutz gegen Risiken, die unmittelbar mit dem Leben oder der Gesundheit einer Person zusammenhängen, etwa Tod, Berufsunfähigkeit oder Langlebigkeit.

Bonitätsrisiko

Das Risiko, dass ein Schuldner seine vereinbarten Zahlungen nicht vollständig oder nicht pünktlich leisten kann.

Bruttoertrag

Auf LAIV verwendet

Auf der SNOW-Seite bezeichnet der absolute Bruttoertrag vereinfacht die Differenz zwischen den erfassten Einzahlungen und der Auszahlung. Er sagt für sich allein noch nichts darüber aus, wie gut das Ergebnis über die Zeit war.

Bruttorendite

Rendite vor bestimmten Kosten, Steuern oder anderen Abzügen. Welche Abzüge noch nicht berücksichtigt sind, muss bei jeder Berechnung genau angegeben werden.

C

CAC-Klausel

Collective Action Clause: Eine Vertragsklausel in Staatsanleihen, durch die qualifizierte Mehrheiten verbindliche Änderungen der Rückzahlungs- oder Zinsbedingungen beschließen können – auch für überstimmte Gläubiger.

CAGR

Auf LAIV verwendet

Abkürzung für „Compound Annual Growth Rate“. Sie beschreibt eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate über einen Zeitraum. In der SNOW-Studie wird sie für die reale Entwicklung verwendet.

D

Deckungskapital

Vereinfacht der für einen Vertrag rechnerisch angesammelte versicherungsmathematische Wert. Der Begriff ist vom Rückkaufswert und von einer frei verfügbaren Geldanlage zu unterscheiden.

Deckungsrückstellung

Auf LAIV verwendet

Ein versicherungstechnisch berechneter Betrag, den ein Lebensversicherer für künftige Verpflichtungen aus Verträgen zurückstellt. Eine Deckungsrückstellung ist nicht dasselbe wie eine Kostenposition.

Deckungszusage

Bestätigung eines Rechtsschutzversicherers, dass er die versicherten Kosten eines konkreten Rechtsfalls im Rahmen der vereinbarten Bedingungen übernimmt.

Direktversicherung

Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt.

Durchschnitt

Allgemeine Bezeichnung für einen zusammenfassenden Wert. Häufig ist damit der arithmetische Mittelwert gemeint: Alle Werte werden addiert und durch ihre Anzahl geteilt.

Dynamik

Auf LAIV verwendet

Vereinbarte regelmäßige Erhöhung von Beitrag und häufig auch Leistung, meist jährlich. Sie soll zum Beispiel steigenden Einkommen oder Inflation Rechnung tragen.

E

Effektivkosten

Auf LAIV verwendet

Kennzahl, die zeigen soll, wie stark Kosten die mögliche Rendite eines Altersvorsorgeprodukts pro Jahr mindern. Die genaue Berechnung hängt von den gesetzlichen Vorgaben und Produktdaten ab.

Einmalbeitrag

Versicherungsbeitrag, der nicht laufend, sondern einmalig in größerer Summe gezahlt wird.

Emissionsübergreifende Umschuldung

Eine Umschuldung, bei der mehrere Serien von Staatsanleihen gemeinsam abgestimmt werden. Bei passenden Single-Limb-CAC-Bedingungen kann eine qualifizierte Gesamtmehrheit auch Gläubiger einzelner ablehnender Serien binden.

Endalter

Das Alter, zu dem ein Vertrag planmäßig endet oder eine bestimmte Leistung beziehungsweise Rentenzahlung beginnen soll.

Erlebensfallleistung

Leistung einer Lebensversicherung, die gezahlt wird, wenn die versicherte Person den vereinbarten Ablaufzeitpunkt erlebt.

Ertragsanteil

Steuerlicher Anteil bestimmter Rentenzahlungen, der als Einkommen angesetzt wird. Seine Höhe hängt unter anderem von der Art der Rente und dem Alter bei Rentenbeginn ab.

Extremwert

Auf LAIV verwendet

Ein besonders hoher oder besonders niedriger Wert innerhalb einer Datenreihe. Extremwerte können einen Durchschnitt stärker beeinflussen als den Median.

F

Fälligkeit

Zeitpunkt, zu dem eine vertragliche Leistung oder Zahlung verlangt werden kann beziehungsweise erbracht werden muss.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Lebens- oder Rentenversicherung, bei der der Kapitalaufbau ganz oder teilweise an Investmentfonds oder andere fondsgebundene Anlagen gekoppelt ist. Chancen und Risiken hängen deshalb auch von deren Wertentwicklung ab.

Fondsguthaben

Wert der im Vertrag gehaltenen Fondsanteile zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er kann sich durch Kursbewegungen, Kosten, Zu- und Verkäufe verändern.

Fondspolice

Auf LAIV verwendet

Lebens- oder Rentenversicherung, bei der zumindest ein Teil der Beiträge in Investmentfonds oder fondsähnliche Anlagen fließt. Wertentwicklung und Risiko hängen dabei auch von den gewählten Anlagen ab.

Fondswechsel

Änderung der innerhalb einer fondsgebundenen Versicherung ausgewählten Fonds oder Anlagestrategie. Ob und zu welchen Bedingungen dies möglich ist, steht im Vertrag.

G

Garantie

Vertraglich zugesagte Mindestleistung oder Eigenschaft. Was tatsächlich garantiert ist, muss im konkreten Vertrag geprüft werden; Prognosen und Überschüsse sind davon zu unterscheiden.

Garantiekapital

Vertraglich zugesagter Mindestkapitalbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt, sofern die dafür vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

Garantierente

Vertraglich zugesagte Mindestrente, deren Höhe sich aus den vereinbarten Garantien und Berechnungsgrundlagen ergibt.

Garantiezins

Auf LAIV verwendet

Umgangssprachlicher Begriff für eine garantierte Verzinsung bestimmter Vertragsbestandteile. Welche Garantie tatsächlich gilt, hängt vom konkreten Vertrag und Abschlusszeitpunkt ab.

Gesundheitsprüfung

Prüfung von Gesundheitsangaben vor Abschluss bestimmter Versicherungen oder Zusatzbausteine. Falsche oder unvollständige Angaben können rechtliche Folgen haben.

H

Hinterbliebenenschutz

Absicherung von Angehörigen oder anderen begünstigten Personen für den Todesfall, zum Beispiel durch eine Todesfallleistung oder Rentenzahlung.

Höchstrechnungszins

Auf LAIV verwendet

Ein aufsichtsrechtlich festgelegter Höchstwert, den Versicherer bei bestimmten Kalkulationen höchstens zugrunde legen dürfen. Er ist nicht automatisch die Rendite des Kundenvertrags.

I

Indexpolice

Versicherung, bei der die Überschussbeteiligung oder Wertentwicklung ganz oder teilweise an die Entwicklung eines Index gekoppelt sein kann. Die genaue Funktionsweise unterscheidet sich je nach Tarif.

Inflation

Auf LAIV verwendet

Allgemeiner Anstieg des Preisniveaus. Dadurch kann ein Geldbetrag im Laufe der Zeit an Kaufkraft verlieren, obwohl die Zahl der Euro gleich bleibt oder sogar steigt.

IRR

Auf LAIV verwendet

„Internal Rate of Return“ beziehungsweise interner Zinsfuß. Vereinfacht: eine jährliche Renditekennzahl, die berücksichtigt, wann Ein- und Auszahlungen stattfinden.

K

Kapitalabfindung

Einmalige Auszahlung eines Kapitalbetrags anstelle oder zusätzlich zu laufenden Rentenzahlungen, sofern der Vertrag dies zulässt.

Kapitalanlage

Verwendung von Geld mit dem Ziel, seinen Wert zu erhalten oder zu steigern. Bei Versicherungen erfolgt die Kapitalanlage innerhalb der jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen.

Kapitalertragsteuer

Auf LAIV verwendet

Steuer auf bestimmte Erträge aus Kapitalvermögen. Ob und in welcher Höhe sie bei einer Lebensversicherung anfällt, hängt vom Vertrag, den Erträgen und den steuerlichen Voraussetzungen ab.

Kapitallebensversicherung

Lebensversicherung, die Todesfallschutz mit einem Kapitalaufbau für den Erlebensfall verbindet.

Kapitalwahlrecht

Recht, bei bestimmten Rentenversicherungen zum vereinbarten Zeitpunkt zwischen einer laufenden Rente und einer Kapitalauszahlung zu wählen.

Kaufkraft

Auf LAIV verwendet

Beschreibt, wie viele Waren und Dienstleistungen man sich für einen Geldbetrag kaufen kann. 10.000 Euro in vielen Jahren müssen deshalb nicht dieselbe Kaufkraft haben wie heute.

Kaufkraftverlust

Auf LAIV verwendet

Rückgang dessen, was man sich für einen Geldbetrag leisten kann. Inflation kann dazu führen, dass ein nominal gestiegener Betrag real weniger wert ist.

Klassische Lebensversicherung

Lebens- oder Rentenversicherung, bei der der Versicherer das Kapital überwiegend im Sicherungsvermögen anlegt und vertragliche Garantien mit einer möglichen Überschussbeteiligung kombiniert.

Kostenquote

Kennzahl, die Kosten ins Verhältnis zu einer Bezugsgröße setzt, zum Beispiel zu Beiträgen oder verwaltetem Vermögen. Ohne Angabe der Bezugsgröße ist eine Kostenquote nur eingeschränkt aussagekräftig.

Kündigung

Beendigung eines Vertrags durch eine entsprechende Erklärung. Bei Lebens- und Rentenversicherungen kann eine Kündigung zur Auszahlung des Rückkaufswerts führen; wirtschaftliche und steuerliche Folgen sollten vorher geprüft werden.

L

Langlebigkeitsrisiko

Risiko, länger zu leben als das eigene Vermögen reicht. Lebenslange Rentenversicherungen sollen dieses Risiko teilweise absichern.

Lebensversicherung

Versicherung, deren Leistung an das Leben einer versicherten Person anknüpft. Je nach Produkt kann sie Todesfallschutz, Kapitalaufbau, Altersvorsorge oder Kombinationen daraus enthalten.

Leistungsfall

Situation, in der nach dem Versicherungsvertrag grundsätzlich eine Leistungspflicht entstehen kann, zum Beispiel Tod, Berufsunfähigkeit oder vereinbarter Rentenbeginn.

Liquidität

Auf LAIV verwendet

Beschreibt, wie schnell und in welchem Umfang Geld verfügbar gemacht werden kann. Langfristige Versicherungsverträge können die Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals einschränken.

M

Median

Auf LAIV verwendet

Der mittlere Wert einer sortierten Reihe: Die Hälfte der Werte liegt darunter, die andere Hälfte darüber. Er wird von einzelnen extrem hohen oder niedrigen Werten weniger beeinflusst als der Durchschnitt.

Mindestleistung

Vertraglich zugesagte Leistung, die bei Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen mindestens erbracht werden soll.

Mittelwert

Auf LAIV verwendet

Der klassische Durchschnitt: Alle Werte werden addiert und durch ihre Anzahl geteilt. Einzelne sehr hohe oder sehr niedrige Werte können ihn deutlich verschieben.

Modellrechnung

Rechnerische Darstellung einer möglichen künftigen Vertragsentwicklung unter bestimmten Annahmen. Sie ist keine Garantie dafür, dass die dargestellten Werte tatsächlich erreicht werden.

N

Nachberechnung

Auf LAIV verwendet

Erneute oder ergänzende Berechnung von Vertragswerten oder Leistungen. Welche Ansprüche bestehen und wie eine Nachberechnung erfolgen muss, hängt vom Einzelfall und der jeweiligen Rechtsgrundlage ab.

Nettorendite

Auf LAIV verwendet

Rendite nach Berücksichtigung der jeweils angesetzten Kosten oder Abzüge. Welche Positionen einbezogen werden, muss bei jeder Quelle beziehungsweise Berechnung genau geprüft werden.

Nettoverzinsung

Kennzahl aus der Versicherungswirtschaft für die Verzinsung bestimmter Kapitalanlagen eines Versicherers nach bestimmten Aufwendungen. Sie ist nicht identisch mit der persönlichen Rendite eines einzelnen Kundenvertrags.

Nominale Rendite

Auf LAIV verwendet

Rendite ohne Bereinigung um Inflation. Sie zeigt die Veränderung in Euro beziehungsweise Prozent, aber noch nicht, wie sich die Kaufkraft entwickelt hat.

Nominalwert

Auf LAIV verwendet

Der auf dem Papier oder in Euro angegebene Betrag ohne Kaufkraftbereinigung. Ein höherer Nominalwert bedeutet deshalb nicht automatisch einen höheren realen Wert.

Nutzungen

Auf LAIV verwendet

Im rechtlichen Zusammenhang können damit wirtschaftliche Vorteile oder Erträge gemeint sein, die jemand aus einem erhaltenen Betrag gezogen hat. Die konkrete Bedeutung hängt vom jeweiligen Anspruch ab.

O

Ombudsmann

Unabhängige Schlichtungsstelle, an die sich Verbraucher bei bestimmten Streitigkeiten wenden können. Für Versicherungen gibt es in Deutschland den Versicherungsombudsmann.

Opportunitätsbetrachtung

Auf LAIV verwendet

Vergleich mit einer realistisch verfügbaren Alternative: Was hätte sich mit demselben Kapital unter vergleichbaren Bedingungen möglicherweise anders entwickeln können?

Opportunitätskosten

Auf LAIV verwendet

Der wirtschaftliche Wert einer entgangenen Alternative. Wer Kapital langfristig bindet, verzichtet währenddessen auf andere Verwendungsmöglichkeiten.

P

Police

Alltagssprachlicher Begriff für den Versicherungsschein beziehungsweise die Vertragsurkunde einer Versicherung.

Policendarlehen

Darlehen, das unter bestimmten Voraussetzungen gegen den Wert einer Lebensversicherung gewährt werden kann. Es kann Kosten verursachen und den späteren Vertragswert beeinflussen.

Protektor

Auf LAIV verwendet

Protektor Lebensversicherungs-AG ist die deutsche Sicherungseinrichtung für Lebensversicherer. Sie kann bei bestimmten Sicherungsfällen Verträge übernehmen; Umfang und Voraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Regeln.

Provision

Vergütung, die beispielsweise ein Vermittler für den Abschluss oder die Betreuung eines Versicherungsvertrags erhält. Sie kann Bestandteil der vom Produkt zu tragenden Kosten sein.

Prozentpunkt

Einheit für den absoluten Unterschied zwischen zwei Prozentwerten. Ein Anstieg von 2 % auf 3 % entspricht einem Prozentpunkt, aber einer relativen Steigerung von 50 %.

Q

Quartil

Statistischer Grenzwert, der eine sortierte Datenreihe in vier Teile teilt. Quartile helfen dabei, die Verteilung von Ergebnissen besser zu verstehen als ein einzelner Durchschnittswert.

R

Reale Rendite

Auf LAIV verwendet

Rendite nach Berücksichtigung der Inflation. Sie soll zeigen, wie sich die Kaufkraft des eingesetzten Kapitals verändert hat.

Rechnungsgrundlagen

Versicherungsmathematische Annahmen und Größen, die für die Kalkulation eines Vertrags verwendet werden können, etwa Zinsen, Kosten oder biometrische Wahrscheinlichkeiten.

Rechnungszins

Auf LAIV verwendet

Zinsannahme, die bei versicherungsmathematischen Berechnungen eine Rolle spielt. Er ist nicht automatisch mit der tatsächlich erzielten Vertragsrendite gleichzusetzen.

Rechtsschutzdeckung

Auf LAIV verwendet

Zusage eines Rechtsschutzversicherers, die versicherten Kosten eines konkreten Rechtsfalls nach Maßgabe des Vertrags zu übernehmen.

Rendite

Auf LAIV verwendet

Kennzahl für den wirtschaftlichen Ertrag im Verhältnis zum eingesetzten Kapital. Je nach Berechnung können unterschiedliche Renditebegriffe zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Rentenbeginn

Vereinbarter Zeitpunkt, ab dem eine Rentenversicherung planmäßig Rentenzahlungen leisten soll.

Rentenfaktor

Auf LAIV verwendet

Kennzahl bei vielen Rentenversicherungen, die angibt, wie viel monatliche Rente aus einem bestimmten angesparten Kapital berechnet wird.

Rentengarantiezeit

Zeitraum, für den eine Rente bei entsprechender Vereinbarung auch nach dem Tod der versicherten Person an Bezugsberechtigte weitergezahlt werden kann.

Rentenphase

Zeitraum, in dem aus einem Altersvorsorgevertrag laufende Rentenzahlungen erfolgen.

Rentenversicherung

Versicherung, die insbesondere der Altersvorsorge dient und je nach Vertrag eine lebenslange oder zeitlich bestimmte Rente sowie gegebenenfalls Kapitaloptionen vorsieht.

Riester-Rente

Staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge mit gesetzlichen Voraussetzungen, Zulagen und gegebenenfalls steuerlichen Vorteilen.

Risikoanteil

Auf LAIV verwendet

Teil eines Versicherungsbeitrags, der für den reinen Versicherungsschutz verwendet wird, etwa für Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz, und nicht unmittelbar in den Sparvorgang fließt.

Risikobeitrag

Beitragsanteil, der für den eigentlichen Versicherungsschutz gegen Risiken verwendet wird. Er steht nicht unmittelbar für den Vermögensaufbau zur Verfügung.

Risikolebensversicherung

Lebensversicherung, die in erster Linie eine vereinbarte Todesfallleistung absichert und typischerweise keinen klassischen Sparvorgang für eine Ablaufleistung enthält.

Rückabwicklung

Auf LAIV verwendet

Rückführung eines Vertragsverhältnisses nach einer entsprechenden rechtlichen Grundlage. Welche Zahlungen zurückzugewähren sind, hängt stark vom jeweiligen Fall ab.

Rückkaufsfähigkeit

Eigenschaft eines Vertrags, bei Kündigung grundsätzlich einen Rückkaufswert auszahlen zu können. Nicht jeder Versicherungsvertrag ist in gleicher Weise rückkaufsfähig.

Rückkaufswert

Auf LAIV verwendet

Betrag, den ein Lebensversicherer bei vorzeitiger Beendigung eines rückkaufsfähigen Vertrags nach den vertraglichen und gesetzlichen Regeln auszahlt. Er kann deutlich von der Summe der eingezahlten Beiträge abweichen.

Rürup-Rente / Basisrente

Steuerlich geförderte private Altersvorsorge mit gesetzlichen Vorgaben. Das angesparte Kapital ist grundsätzlich auf eine lebenslange Rentenzahlung ausgerichtet.

Run-off

Auf LAIV verwendet

Ein Versicherer stellt das Neugeschäft für einen Bestand ein und verwaltet die bestehenden Verträge weiter oder überträgt sie unter bestimmten Voraussetzungen auf eine andere Gesellschaft.

S

Schlussüberschuss

Möglicher zusätzlicher Überschussanteil, der häufig erst bei Vertragsende oder bestimmten Beendigungsgründen berücksichtigt wird. Er ist nicht in jedem Fall garantiert.

Schuldenschnitt

Herabsetzung der vertraglich geschuldeten Kapitalrückzahlung, beispielsweise im Rahmen einer staatlichen Umschuldung. Dadurch können Anleihegläubiger Verluste erleiden.

Sicherungsfonds

Auf LAIV verwendet

Gesetzlich vorgesehene Sicherungseinrichtung zum Schutz bestimmter Versicherungsverträge bei finanziellen Problemen eines Versicherers. Für Lebensversicherungen übernimmt diese Aufgabe in Deutschland Protektor.

Sicherungsvermögen

Besonderes Vermögen eines Versicherungsunternehmens, das der Absicherung bestimmter Ansprüche der Versicherungsnehmer dient und gesetzlichen Anlage- und Sicherungsvorschriften unterliegt.

Sonderzahlung

Zusätzliche Zahlung in einen Vertrag außerhalb des regulären Beitragsplans, sofern der Tarif dies zulässt.

Spannweite

Abstand zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Wert einer Datenreihe. Eine große Spannweite zeigt, dass die Ergebnisse stark auseinanderliegen können.

Sparanteil

Auf LAIV verwendet

Der Teil eines Beitrags, der nach Risikoanteilen und gegebenenfalls Kosten für den Kapitalaufbau zur Verfügung steht. Die genaue Aufteilung hängt vom Vertrag ab.

Sparbeitrag

Beitragsanteil, der nach Abzug beziehungsweise Berücksichtigung von Risikoanteilen und bestimmten Kosten für den Kapitalaufbau vorgesehen ist. Die genaue Definition hängt vom Produkt ab.

Staatsanleihe

Schuldverschreibung eines Staates. Anleger verleihen dem Staat Geld und erhalten vereinbarte Zins- und Rückzahlungsansprüche. Auch Staatsanleihen können Kurs-, Zins- und Ausfallrisiken aufweisen.

Standmitteilung

Regelmäßige Information des Versicherers über den aktuellen Vertragsstand, zum Beispiel zu Leistungen, Rückkaufswerten oder prognostizierten Ablaufwerten.

Sterbetafel

Statistische Grundlage mit Annahmen über Sterblichkeit beziehungsweise Lebenserwartung bestimmter Personengruppen. Sie spielt bei der Kalkulation von Lebens- und Rentenversicherungen eine Rolle.

Stichprobe

Auf LAIV verwendet

Die Gruppe von Fällen, die tatsächlich untersucht wurde. Ergebnisse einer Stichprobe gelten zunächst für diese untersuchten Fälle und müssen für weitergehende Aussagen sorgfältig eingeordnet werden.

Stille Lasten

Nicht realisierte Wertminderungen: Der Marktwert einer Kapitalanlage liegt unter ihrem bilanzierten Buchwert. Ein Verkauf kann die Wertminderung als Verlust realisieren.

Storno

Vorzeitige Beendigung oder Auflösung eines Versicherungsvertrags, häufig durch Kündigung oder Beitragsfreistellung. Der Begriff wird auch statistisch für Vertragsabgänge verwendet.

Stornoabzug

Ein möglicher vertraglicher Abzug bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. Ob und in welcher Höhe er zulässig ist, hängt vom Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

T

Todesfallleistung

Versicherungsleistung, die beim Tod der versicherten Person an die bezugsberechtigte Person gezahlt wird, sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

U

Umschuldung

Änderung bestehender Schuldenbedingungen, etwa längere Laufzeiten, niedrigere Zinsen oder geringere Rückzahlungen. Bei Staatsanleihen können CAC-Klauseln kollektive Beschlüsse ermöglichen.

Überschussanteil

Anteil an den Überschüssen, der einem Vertrag nach den jeweils geltenden Regeln zugeordnet wird. Höhe und Art können sich je nach Vertrag und Jahr unterscheiden.

Überschussbeteiligung

Auf LAIV verwendet

Beteiligung von Versicherungsnehmern an bestimmten Überschüssen und Bewertungsreserven nach den geltenden Regeln. Höhe und Entwicklung sind nicht in jedem Bestandteil garantiert.

Überschussdeklaration

Jährliche Festlegung bestimmter Überschussanteile durch den Versicherer für die jeweiligen Tarife oder Bestände.

V

VAG

Abkürzung für Versicherungsaufsichtsgesetz. Es enthält zentrale aufsichtsrechtliche Regeln für Versicherungsunternehmen und die Versicherungsaufsicht.

Verbraucherinformation

Informationen, die Versicherer Kunden vor oder während eines Vertrags zur Verfügung stellen müssen. Umfang und Inhalt richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Vergleich

Auf LAIV verwendet

Eine Vereinbarung, mit der Parteien einen Streit oder eine Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beenden. Die Folgen sollten vor Unterzeichnung genau geprüft werden.

Verjährung

Auf LAIV verwendet

Nach Ablauf einer gesetzlichen Frist kann die Durchsetzung eines Anspruchs gehemmt oder ausgeschlossen sein, wenn sich die Gegenseite auf Verjährung beruft. Fristbeginn und Dauer hängen vom Anspruch ab.

Versicherte Person

Person, auf deren Leben, Gesundheit oder anderes versichertes Risiko sich der Versicherungsschutz bezieht. Sie muss nicht immer mit dem Versicherungsnehmer identisch sein.

Versicherungsbedingungen

Regeln, die zusammen mit dem Versicherungsschein und weiteren Vereinbarungen den Inhalt des Versicherungsvertrags bestimmen.

Versicherungsfall

Ereignis, an das der Vertrag eine Versicherungsleistung knüpft, zum Beispiel Tod oder Eintritt einer versicherten Berufsunfähigkeit.

Versicherungsmantel

Bezeichnung für die rechtliche und versicherungstechnische Hülle, innerhalb derer Kapitalanlage, Garantien und gegebenenfalls Risikoschutz miteinander verbunden werden.

Versicherungsnehmer

Person oder Unternehmen, das den Versicherungsvertrag abschließt und grundsätzlich Vertragspartner des Versicherers ist.

Versicherungsombudsmann

Unabhängige Schlichtungsstelle für bestimmte Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen beziehungsweise Vermittlern.

Versicherungsschein

Dokument, das wesentliche Angaben zum abgeschlossenen Versicherungsvertrag enthält. Umgangssprachlich wird häufig von der Police gesprochen.

Versicherungsvermittler

Person oder Unternehmen, das Versicherungsverträge vermittelt oder dabei berät. Dazu zählen je nach Tätigkeit unter anderem Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter.

Vertragsguthaben

Wert, der einem Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt rechnerisch zugeordnet wird. Er ist nicht automatisch identisch mit dem Betrag, der bei Kündigung ausgezahlt würde.

Vertragslaufzeit

Zeitraum vom vereinbarten Vertragsbeginn bis zum vorgesehenen Ende beziehungsweise bis zu einem vereinbarten Leistungszeitpunkt.

Vertragswert

Sammelbegriff für einen wirtschaftlichen Wert eines Vertrags zu einem bestimmten Zeitpunkt. Je nach Zusammenhang können damit unterschiedliche Größen gemeint sein, etwa Rückkaufswert oder Fondsguthaben.

Verwaltungskosten

Auf LAIV verwendet

Kosten für laufende Verwaltung und Betreuung eines Versicherungsvertrags. Wie sie erhoben und ausgewiesen werden, hängt vom Produkt und Vertrag ab.

Volatilität

Maß dafür, wie stark Werte oder Kurse im Zeitverlauf schwanken. Höhere Volatilität bedeutet stärkere Schwankungen, ist aber nicht gleichbedeutend mit einem sicheren Verlust.

Vollmacht

Auf LAIV verwendet

Ermächtigung, für eine andere Person rechtsgeschäftlich zu handeln oder Erklärungen abzugeben. Umfang und Dauer ergeben sich aus der konkreten Vollmacht.

VVG

Abkürzung für Versicherungsvertragsgesetz. Es regelt viele Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern im Versicherungsvertrag.

W

Wertentwicklung

Veränderung des wirtschaftlichen Werts einer Anlage oder eines Vertrags über einen bestimmten Zeitraum. Kosten, Beiträge und Entnahmen müssen bei Vergleichen sauber berücksichtigt werden.

Widerruf

Auf LAIV verwendet

Recht, eine Vertragserklärung unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb einer Frist oder in besonderen Konstellationen rückgängig zu machen. Für ältere Versicherungsverträge gelten teils besondere Regeln.

Widerrufsbelehrung

Information darüber, ob, wie und innerhalb welcher Frist ein Vertrag widerrufen werden kann. Fehler in einer Belehrung können je nach Rechtslage besondere Folgen haben.

Widerspruch

Auf LAIV verwendet

Bei bestimmten älteren Lebensversicherungsverträgen kann der Widerspruch gegen den Vertragsschluss rechtlich relevant sein. Voraussetzungen und Folgen sind vom konkreten Vertrag und der damaligen Belehrung abhängig.

Widerspruchsbelehrung

Bei bestimmten älteren Versicherungsverträgen verwendete Information über das damalige Widerspruchsrecht. Ihre konkrete Ausgestaltung kann für die rechtliche Bewertung relevant sein.

Z

Zillmerung

Auf LAIV verwendet

Versicherungsmathematisches Verfahren, bei dem Abschlusskosten bei der Berechnung der Deckungsrückstellung besonders zu Beginn des Vertrags berücksichtigt werden.

Zins

Preis beziehungsweise Ertrag für die zeitweise Überlassung von Kapital. Bei Versicherungsverträgen darf ein Zinsbegriff nicht ohne Weiteres mit der tatsächlichen Kundenrendite gleichgesetzt werden.

Zinseszins

Effekt, bei dem nicht nur das ursprünglich eingesetzte Kapital, sondern auch bereits erzielte Erträge weitere Erträge erwirtschaften können.

Zulage

Staatliche Förderung, die bei bestimmten Altersvorsorgeformen unter gesetzlichen Voraussetzungen gewährt wird, zum Beispiel bei der Riester-Rente.

Zuzahlung

Zusätzliche Einzahlung in einen bestehenden Vertrag außerhalb des normalen Beitrags, sofern die Vertragsbedingungen dies zulassen.

§

§ 153 VVG

Regelt die Beteiligung von Versicherungsnehmern an Überschüssen und Bewertungsreserven bei bestimmten Versicherungsverträgen. Die konkrete Berechnung hängt vom Vertrag und den gesetzlichen Vorgaben ab.

§ 163 VVG

Auf LAIV verwendet

§ 163 Versicherungsvertragsgesetz regelt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Prämienanpassung bei Lebensversicherungen. Ob die Vorschrift im Einzelfall greift, hängt von ihren gesetzlichen Voraussetzungen ab.

§ 169 VVG

Enthält zentrale gesetzliche Regeln zum Rückkaufswert bei Kündigung bestimmter Lebensversicherungen. Welche Berechnung im Einzelfall gilt, hängt unter anderem vom Vertrag und Abschlusszeitpunkt ab.

§ 242 BGB

Enthält den Grundsatz von Treu und Glauben. Die Vorschrift kann bei der rechtlichen Bewertung von Vertragsbeziehungen eine Rolle spielen, ersetzt aber keine konkrete Prüfung des Einzelfalls.

§ 307 BGB

Regelt die Inhaltskontrolle bestimmter vorformulierter Vertragsbedingungen. Unangemessene Benachteiligungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen unwirksam sein.

§ 314 VAG

Auf LAIV verwendet

§ 314 Versicherungsaufsichtsgesetz enthält aufsichtsrechtliche Regelungen für besondere Situationen eines Versicherungsunternehmens. Die Vorschrift ist kein pauschaler Mechanismus für jeden Vertrag.

TRANSPARENZ

Begriffsauswahl breit – Erklärungen bewusst LAIV-eigen

Für die Auswahl sinnvoller Begriffe orientieren wir uns neben den Themen unserer eigenen Webseite auch an Verbraucher- und Versicherungsinformationen. Die Definitionen auf dieser Seite werden jedoch eigenständig für LAIV formuliert und auf Lebensversicherung, Rentenversicherung und Altersvorsorge zugeschnitten. Die Erläuterungen ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.