Abgeltungsteuer
Umgangssprachliche Bezeichnung für die pauschale Besteuerung vieler Kapitalerträge. Bei Lebens- und Rentenversicherungen gelten teilweise besondere steuerliche Regeln, sodass nicht jeder Ertrag automatisch genauso behandelt wird.
Fachbegriffe aus Lebensversicherung, Rentenversicherung und Altersvorsorge – verständlich, knapp und direkt nachschlagbar.
Ob IRR, Median, Rückkaufswert oder Deckungsrückstellung: Hier erklären wir die Begriffe so, dass man kein Versicherungslexikon danebenlegen muss.
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Der zweite Bereich geht über die aktuell auf LAIV verwendeten Begriffe hinaus. Dieser Arbeitsstand enthält bereits 157 Begriffe rund um Lebens- und Rentenversicherung, Altersvorsorge, Vertragsrecht, Kosten, Rendite und Statistik.
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Umgangssprachliche Bezeichnung für die pauschale Besteuerung vieler Kapitalerträge. Bei Lebens- und Rentenversicherungen gelten teilweise besondere steuerliche Regeln, sodass nicht jeder Ertrag automatisch genauso behandelt wird.
Der Betrag, den der Versicherer bei planmäßigem Vertragsende auszahlt. Je nach Vertrag kann er aus garantierten und nicht garantierten Bestandteilen bestehen.
Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags entstehen, zum Beispiel für Vertrieb und Vermittlung. Sie können die Wertentwicklung besonders in den ersten Jahren beeinflussen.
Übertragung eines Anspruchs oder Rechts aus einem Vertrag auf eine andere Person oder ein Unternehmen. Bei Lebensversicherungen kann zum Beispiel ein Auszahlungsanspruch abgetreten werden.
Die vertraglichen Grundregeln eines Versicherungsprodukts. Sie beschreiben unter anderem Leistungen, Pflichten, Ausschlüsse, Kündigungsmöglichkeiten und weitere Bedingungen des Vertrags.
Planung und Aufbau von Einkommen oder Vermögen für die Zeit nach dem Erwerbsleben. Dazu können gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, private Renten- und Lebensversicherungen sowie andere Vermögensanlagen gehören.
Bezeichnung für einen älteren Versicherungsvertrag, für den je nach Abschlussdatum andere gesetzliche, steuerliche oder vertragliche Regeln gelten können als für neuere Verträge.
Der Zeitraum, über den Geld voraussichtlich angelegt bleiben soll. Bei Altersvorsorgeverträgen beträgt er häufig viele Jahre oder Jahrzehnte.
Ein rechtlich oder vertraglich begründetes Recht, von einer anderen Person oder einem Unternehmen eine bestimmte Leistung zu verlangen, zum Beispiel eine Auszahlung oder Auskunft.
Zeitraum zwischen Beginn einer Rentenversicherung und dem vereinbarten Rentenbeginn. In dieser Phase werden häufig Beiträge gezahlt und Kapital aufgebaut.
Geldbetrag, den der Versicherer an den Versicherungsnehmer oder eine bezugsberechtigte Person zahlt, etwa bei Vertragsende, Kündigung oder Eintritt des Versicherungsfalls.
Phase, in der ein zuvor aufgebautes Altersvorsorgekapital als Rente, Kapitalbetrag oder in einer anderen vereinbarten Form ausgezahlt wird.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie beaufsichtigt unter anderem Versicherungsunternehmen in Deutschland, entscheidet aber nicht anstelle von Gerichten über individuelle zivilrechtliche Ansprüche.
Der Betrag, den ein Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz und gegebenenfalls den Kapitalaufbau zahlt.
Vereinbarte regelmäßige Erhöhung des Versicherungsbeitrags, häufig jährlich. Oft steigen damit auch versicherte Leistungen oder der geplante Kapitalaufbau.
Der Vertrag bleibt bestehen, aber es werden keine weiteren Beiträge mehr gezahlt. Leistungen und spätere Auszahlung können dadurch geringer ausfallen.
Vereinbarung, nach der unter bestimmten Voraussetzungen eingezahlte Beiträge oder bestimmte Beitragsanteile zurückgezahlt werden. Umfang und Bedingungen unterscheiden sich je nach Tarif.
Die Summe der vereinbarten Beiträge über einen bestimmten Zeitraum oder über die gesamte Vertragslaufzeit. Sie ist nicht automatisch identisch mit dem tatsächlich angelegten Kapital.
Der Zeitraum, in dem für einen Vertrag Beiträge gezahlt werden sollen. Er kann kürzer sein als die gesamte Vertragslaufzeit.
Zusätzlicher Berufsunfähigkeitsschutz, der mit einer Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert sein kann. Ein Teil des Beitrags dient dann dem Risikoschutz und nicht dem Kapitalaufbau.
Unterschiede zwischen dem aktuellen Marktwert bestimmter Kapitalanlagen eines Versicherers und ihrem bilanziellen Wert. Versicherungsnehmer können unter gesetzlichen Voraussetzungen an Bewertungsreserven beteiligt werden.
Person, die eine Versicherungsleistung erhalten soll. Wer bezugsberechtigt ist, ergibt sich aus dem Vertrag und einer gegebenenfalls abgegebenen Bezugsrechtsbestimmung.
Bestimmt, wer bei Eintritt des Versicherungsfalls oder bei Fälligkeit eine Leistung erhalten soll. Besonders wichtig ist das Bezugsrecht bei Todesfallleistungen.
Versicherungsschutz gegen Risiken, die unmittelbar mit dem Leben oder der Gesundheit einer Person zusammenhängen, etwa Tod, Berufsunfähigkeit oder Langlebigkeit.
Das Risiko, dass ein Schuldner seine vereinbarten Zahlungen nicht vollständig oder nicht pünktlich leisten kann.
Auf der SNOW-Seite bezeichnet der absolute Bruttoertrag vereinfacht die Differenz zwischen den erfassten Einzahlungen und der Auszahlung. Er sagt für sich allein noch nichts darüber aus, wie gut das Ergebnis über die Zeit war.
Rendite vor bestimmten Kosten, Steuern oder anderen Abzügen. Welche Abzüge noch nicht berücksichtigt sind, muss bei jeder Berechnung genau angegeben werden.
Collective Action Clause: Eine Vertragsklausel in Staatsanleihen, durch die qualifizierte Mehrheiten verbindliche Änderungen der Rückzahlungs- oder Zinsbedingungen beschließen können – auch für überstimmte Gläubiger.
Abkürzung für „Compound Annual Growth Rate“. Sie beschreibt eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate über einen Zeitraum. In der SNOW-Studie wird sie für die reale Entwicklung verwendet.
Vereinfacht der für einen Vertrag rechnerisch angesammelte versicherungsmathematische Wert. Der Begriff ist vom Rückkaufswert und von einer frei verfügbaren Geldanlage zu unterscheiden.
Ein versicherungstechnisch berechneter Betrag, den ein Lebensversicherer für künftige Verpflichtungen aus Verträgen zurückstellt. Eine Deckungsrückstellung ist nicht dasselbe wie eine Kostenposition.
Bestätigung eines Rechtsschutzversicherers, dass er die versicherten Kosten eines konkreten Rechtsfalls im Rahmen der vereinbarten Bedingungen übernimmt.
Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt.
Allgemeine Bezeichnung für einen zusammenfassenden Wert. Häufig ist damit der arithmetische Mittelwert gemeint: Alle Werte werden addiert und durch ihre Anzahl geteilt.
Vereinbarte regelmäßige Erhöhung von Beitrag und häufig auch Leistung, meist jährlich. Sie soll zum Beispiel steigenden Einkommen oder Inflation Rechnung tragen.
Kennzahl, die zeigen soll, wie stark Kosten die mögliche Rendite eines Altersvorsorgeprodukts pro Jahr mindern. Die genaue Berechnung hängt von den gesetzlichen Vorgaben und Produktdaten ab.
Versicherungsbeitrag, der nicht laufend, sondern einmalig in größerer Summe gezahlt wird.
Eine Umschuldung, bei der mehrere Serien von Staatsanleihen gemeinsam abgestimmt werden. Bei passenden Single-Limb-CAC-Bedingungen kann eine qualifizierte Gesamtmehrheit auch Gläubiger einzelner ablehnender Serien binden.
Das Alter, zu dem ein Vertrag planmäßig endet oder eine bestimmte Leistung beziehungsweise Rentenzahlung beginnen soll.
Leistung einer Lebensversicherung, die gezahlt wird, wenn die versicherte Person den vereinbarten Ablaufzeitpunkt erlebt.
Steuerlicher Anteil bestimmter Rentenzahlungen, der als Einkommen angesetzt wird. Seine Höhe hängt unter anderem von der Art der Rente und dem Alter bei Rentenbeginn ab.
Ein besonders hoher oder besonders niedriger Wert innerhalb einer Datenreihe. Extremwerte können einen Durchschnitt stärker beeinflussen als den Median.
Zeitpunkt, zu dem eine vertragliche Leistung oder Zahlung verlangt werden kann beziehungsweise erbracht werden muss.
Lebens- oder Rentenversicherung, bei der der Kapitalaufbau ganz oder teilweise an Investmentfonds oder andere fondsgebundene Anlagen gekoppelt ist. Chancen und Risiken hängen deshalb auch von deren Wertentwicklung ab.
Wert der im Vertrag gehaltenen Fondsanteile zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er kann sich durch Kursbewegungen, Kosten, Zu- und Verkäufe verändern.
Lebens- oder Rentenversicherung, bei der zumindest ein Teil der Beiträge in Investmentfonds oder fondsähnliche Anlagen fließt. Wertentwicklung und Risiko hängen dabei auch von den gewählten Anlagen ab.
Änderung der innerhalb einer fondsgebundenen Versicherung ausgewählten Fonds oder Anlagestrategie. Ob und zu welchen Bedingungen dies möglich ist, steht im Vertrag.
Vertraglich zugesagte Mindestleistung oder Eigenschaft. Was tatsächlich garantiert ist, muss im konkreten Vertrag geprüft werden; Prognosen und Überschüsse sind davon zu unterscheiden.
Vertraglich zugesagter Mindestkapitalbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt, sofern die dafür vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.
Vertraglich zugesagte Mindestrente, deren Höhe sich aus den vereinbarten Garantien und Berechnungsgrundlagen ergibt.
Umgangssprachlicher Begriff für eine garantierte Verzinsung bestimmter Vertragsbestandteile. Welche Garantie tatsächlich gilt, hängt vom konkreten Vertrag und Abschlusszeitpunkt ab.
Prüfung von Gesundheitsangaben vor Abschluss bestimmter Versicherungen oder Zusatzbausteine. Falsche oder unvollständige Angaben können rechtliche Folgen haben.
Absicherung von Angehörigen oder anderen begünstigten Personen für den Todesfall, zum Beispiel durch eine Todesfallleistung oder Rentenzahlung.
Ein aufsichtsrechtlich festgelegter Höchstwert, den Versicherer bei bestimmten Kalkulationen höchstens zugrunde legen dürfen. Er ist nicht automatisch die Rendite des Kundenvertrags.
Versicherung, bei der die Überschussbeteiligung oder Wertentwicklung ganz oder teilweise an die Entwicklung eines Index gekoppelt sein kann. Die genaue Funktionsweise unterscheidet sich je nach Tarif.
Allgemeiner Anstieg des Preisniveaus. Dadurch kann ein Geldbetrag im Laufe der Zeit an Kaufkraft verlieren, obwohl die Zahl der Euro gleich bleibt oder sogar steigt.
„Internal Rate of Return“ beziehungsweise interner Zinsfuß. Vereinfacht: eine jährliche Renditekennzahl, die berücksichtigt, wann Ein- und Auszahlungen stattfinden.
Einmalige Auszahlung eines Kapitalbetrags anstelle oder zusätzlich zu laufenden Rentenzahlungen, sofern der Vertrag dies zulässt.
Verwendung von Geld mit dem Ziel, seinen Wert zu erhalten oder zu steigern. Bei Versicherungen erfolgt die Kapitalanlage innerhalb der jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen.
Steuer auf bestimmte Erträge aus Kapitalvermögen. Ob und in welcher Höhe sie bei einer Lebensversicherung anfällt, hängt vom Vertrag, den Erträgen und den steuerlichen Voraussetzungen ab.
Lebensversicherung, die Todesfallschutz mit einem Kapitalaufbau für den Erlebensfall verbindet.
Recht, bei bestimmten Rentenversicherungen zum vereinbarten Zeitpunkt zwischen einer laufenden Rente und einer Kapitalauszahlung zu wählen.
Beschreibt, wie viele Waren und Dienstleistungen man sich für einen Geldbetrag kaufen kann. 10.000 Euro in vielen Jahren müssen deshalb nicht dieselbe Kaufkraft haben wie heute.
Rückgang dessen, was man sich für einen Geldbetrag leisten kann. Inflation kann dazu führen, dass ein nominal gestiegener Betrag real weniger wert ist.
Lebens- oder Rentenversicherung, bei der der Versicherer das Kapital überwiegend im Sicherungsvermögen anlegt und vertragliche Garantien mit einer möglichen Überschussbeteiligung kombiniert.
Kennzahl, die Kosten ins Verhältnis zu einer Bezugsgröße setzt, zum Beispiel zu Beiträgen oder verwaltetem Vermögen. Ohne Angabe der Bezugsgröße ist eine Kostenquote nur eingeschränkt aussagekräftig.
Beendigung eines Vertrags durch eine entsprechende Erklärung. Bei Lebens- und Rentenversicherungen kann eine Kündigung zur Auszahlung des Rückkaufswerts führen; wirtschaftliche und steuerliche Folgen sollten vorher geprüft werden.
Risiko, länger zu leben als das eigene Vermögen reicht. Lebenslange Rentenversicherungen sollen dieses Risiko teilweise absichern.
Versicherung, deren Leistung an das Leben einer versicherten Person anknüpft. Je nach Produkt kann sie Todesfallschutz, Kapitalaufbau, Altersvorsorge oder Kombinationen daraus enthalten.
Situation, in der nach dem Versicherungsvertrag grundsätzlich eine Leistungspflicht entstehen kann, zum Beispiel Tod, Berufsunfähigkeit oder vereinbarter Rentenbeginn.
Beschreibt, wie schnell und in welchem Umfang Geld verfügbar gemacht werden kann. Langfristige Versicherungsverträge können die Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals einschränken.
Der mittlere Wert einer sortierten Reihe: Die Hälfte der Werte liegt darunter, die andere Hälfte darüber. Er wird von einzelnen extrem hohen oder niedrigen Werten weniger beeinflusst als der Durchschnitt.
Vertraglich zugesagte Leistung, die bei Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen mindestens erbracht werden soll.
Der klassische Durchschnitt: Alle Werte werden addiert und durch ihre Anzahl geteilt. Einzelne sehr hohe oder sehr niedrige Werte können ihn deutlich verschieben.
Rechnerische Darstellung einer möglichen künftigen Vertragsentwicklung unter bestimmten Annahmen. Sie ist keine Garantie dafür, dass die dargestellten Werte tatsächlich erreicht werden.
Erneute oder ergänzende Berechnung von Vertragswerten oder Leistungen. Welche Ansprüche bestehen und wie eine Nachberechnung erfolgen muss, hängt vom Einzelfall und der jeweiligen Rechtsgrundlage ab.
Rendite nach Berücksichtigung der jeweils angesetzten Kosten oder Abzüge. Welche Positionen einbezogen werden, muss bei jeder Quelle beziehungsweise Berechnung genau geprüft werden.
Kennzahl aus der Versicherungswirtschaft für die Verzinsung bestimmter Kapitalanlagen eines Versicherers nach bestimmten Aufwendungen. Sie ist nicht identisch mit der persönlichen Rendite eines einzelnen Kundenvertrags.
Rendite ohne Bereinigung um Inflation. Sie zeigt die Veränderung in Euro beziehungsweise Prozent, aber noch nicht, wie sich die Kaufkraft entwickelt hat.
Der auf dem Papier oder in Euro angegebene Betrag ohne Kaufkraftbereinigung. Ein höherer Nominalwert bedeutet deshalb nicht automatisch einen höheren realen Wert.
Im rechtlichen Zusammenhang können damit wirtschaftliche Vorteile oder Erträge gemeint sein, die jemand aus einem erhaltenen Betrag gezogen hat. Die konkrete Bedeutung hängt vom jeweiligen Anspruch ab.
Unabhängige Schlichtungsstelle, an die sich Verbraucher bei bestimmten Streitigkeiten wenden können. Für Versicherungen gibt es in Deutschland den Versicherungsombudsmann.
Vergleich mit einer realistisch verfügbaren Alternative: Was hätte sich mit demselben Kapital unter vergleichbaren Bedingungen möglicherweise anders entwickeln können?
Der wirtschaftliche Wert einer entgangenen Alternative. Wer Kapital langfristig bindet, verzichtet währenddessen auf andere Verwendungsmöglichkeiten.
Alltagssprachlicher Begriff für den Versicherungsschein beziehungsweise die Vertragsurkunde einer Versicherung.
Darlehen, das unter bestimmten Voraussetzungen gegen den Wert einer Lebensversicherung gewährt werden kann. Es kann Kosten verursachen und den späteren Vertragswert beeinflussen.
Protektor Lebensversicherungs-AG ist die deutsche Sicherungseinrichtung für Lebensversicherer. Sie kann bei bestimmten Sicherungsfällen Verträge übernehmen; Umfang und Voraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Regeln.
Vergütung, die beispielsweise ein Vermittler für den Abschluss oder die Betreuung eines Versicherungsvertrags erhält. Sie kann Bestandteil der vom Produkt zu tragenden Kosten sein.
Einheit für den absoluten Unterschied zwischen zwei Prozentwerten. Ein Anstieg von 2 % auf 3 % entspricht einem Prozentpunkt, aber einer relativen Steigerung von 50 %.
Statistischer Grenzwert, der eine sortierte Datenreihe in vier Teile teilt. Quartile helfen dabei, die Verteilung von Ergebnissen besser zu verstehen als ein einzelner Durchschnittswert.
Rendite nach Berücksichtigung der Inflation. Sie soll zeigen, wie sich die Kaufkraft des eingesetzten Kapitals verändert hat.
Versicherungsmathematische Annahmen und Größen, die für die Kalkulation eines Vertrags verwendet werden können, etwa Zinsen, Kosten oder biometrische Wahrscheinlichkeiten.
Zinsannahme, die bei versicherungsmathematischen Berechnungen eine Rolle spielt. Er ist nicht automatisch mit der tatsächlich erzielten Vertragsrendite gleichzusetzen.
Zusage eines Rechtsschutzversicherers, die versicherten Kosten eines konkreten Rechtsfalls nach Maßgabe des Vertrags zu übernehmen.
Kennzahl für den wirtschaftlichen Ertrag im Verhältnis zum eingesetzten Kapital. Je nach Berechnung können unterschiedliche Renditebegriffe zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Vereinbarter Zeitpunkt, ab dem eine Rentenversicherung planmäßig Rentenzahlungen leisten soll.
Kennzahl bei vielen Rentenversicherungen, die angibt, wie viel monatliche Rente aus einem bestimmten angesparten Kapital berechnet wird.
Zeitraum, für den eine Rente bei entsprechender Vereinbarung auch nach dem Tod der versicherten Person an Bezugsberechtigte weitergezahlt werden kann.
Zeitraum, in dem aus einem Altersvorsorgevertrag laufende Rentenzahlungen erfolgen.
Versicherung, die insbesondere der Altersvorsorge dient und je nach Vertrag eine lebenslange oder zeitlich bestimmte Rente sowie gegebenenfalls Kapitaloptionen vorsieht.
Staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge mit gesetzlichen Voraussetzungen, Zulagen und gegebenenfalls steuerlichen Vorteilen.
Teil eines Versicherungsbeitrags, der für den reinen Versicherungsschutz verwendet wird, etwa für Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz, und nicht unmittelbar in den Sparvorgang fließt.
Beitragsanteil, der für den eigentlichen Versicherungsschutz gegen Risiken verwendet wird. Er steht nicht unmittelbar für den Vermögensaufbau zur Verfügung.
Lebensversicherung, die in erster Linie eine vereinbarte Todesfallleistung absichert und typischerweise keinen klassischen Sparvorgang für eine Ablaufleistung enthält.
Rückführung eines Vertragsverhältnisses nach einer entsprechenden rechtlichen Grundlage. Welche Zahlungen zurückzugewähren sind, hängt stark vom jeweiligen Fall ab.
Eigenschaft eines Vertrags, bei Kündigung grundsätzlich einen Rückkaufswert auszahlen zu können. Nicht jeder Versicherungsvertrag ist in gleicher Weise rückkaufsfähig.
Betrag, den ein Lebensversicherer bei vorzeitiger Beendigung eines rückkaufsfähigen Vertrags nach den vertraglichen und gesetzlichen Regeln auszahlt. Er kann deutlich von der Summe der eingezahlten Beiträge abweichen.
Steuerlich geförderte private Altersvorsorge mit gesetzlichen Vorgaben. Das angesparte Kapital ist grundsätzlich auf eine lebenslange Rentenzahlung ausgerichtet.
Ein Versicherer stellt das Neugeschäft für einen Bestand ein und verwaltet die bestehenden Verträge weiter oder überträgt sie unter bestimmten Voraussetzungen auf eine andere Gesellschaft.
Möglicher zusätzlicher Überschussanteil, der häufig erst bei Vertragsende oder bestimmten Beendigungsgründen berücksichtigt wird. Er ist nicht in jedem Fall garantiert.
Herabsetzung der vertraglich geschuldeten Kapitalrückzahlung, beispielsweise im Rahmen einer staatlichen Umschuldung. Dadurch können Anleihegläubiger Verluste erleiden.
Gesetzlich vorgesehene Sicherungseinrichtung zum Schutz bestimmter Versicherungsverträge bei finanziellen Problemen eines Versicherers. Für Lebensversicherungen übernimmt diese Aufgabe in Deutschland Protektor.
Besonderes Vermögen eines Versicherungsunternehmens, das der Absicherung bestimmter Ansprüche der Versicherungsnehmer dient und gesetzlichen Anlage- und Sicherungsvorschriften unterliegt.
Zusätzliche Zahlung in einen Vertrag außerhalb des regulären Beitragsplans, sofern der Tarif dies zulässt.
Abstand zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Wert einer Datenreihe. Eine große Spannweite zeigt, dass die Ergebnisse stark auseinanderliegen können.
Der Teil eines Beitrags, der nach Risikoanteilen und gegebenenfalls Kosten für den Kapitalaufbau zur Verfügung steht. Die genaue Aufteilung hängt vom Vertrag ab.
Beitragsanteil, der nach Abzug beziehungsweise Berücksichtigung von Risikoanteilen und bestimmten Kosten für den Kapitalaufbau vorgesehen ist. Die genaue Definition hängt vom Produkt ab.
Schuldverschreibung eines Staates. Anleger verleihen dem Staat Geld und erhalten vereinbarte Zins- und Rückzahlungsansprüche. Auch Staatsanleihen können Kurs-, Zins- und Ausfallrisiken aufweisen.
Regelmäßige Information des Versicherers über den aktuellen Vertragsstand, zum Beispiel zu Leistungen, Rückkaufswerten oder prognostizierten Ablaufwerten.
Statistische Grundlage mit Annahmen über Sterblichkeit beziehungsweise Lebenserwartung bestimmter Personengruppen. Sie spielt bei der Kalkulation von Lebens- und Rentenversicherungen eine Rolle.
Die Gruppe von Fällen, die tatsächlich untersucht wurde. Ergebnisse einer Stichprobe gelten zunächst für diese untersuchten Fälle und müssen für weitergehende Aussagen sorgfältig eingeordnet werden.
Nicht realisierte Wertminderungen: Der Marktwert einer Kapitalanlage liegt unter ihrem bilanzierten Buchwert. Ein Verkauf kann die Wertminderung als Verlust realisieren.
Vorzeitige Beendigung oder Auflösung eines Versicherungsvertrags, häufig durch Kündigung oder Beitragsfreistellung. Der Begriff wird auch statistisch für Vertragsabgänge verwendet.
Ein möglicher vertraglicher Abzug bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. Ob und in welcher Höhe er zulässig ist, hängt vom Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Versicherungsleistung, die beim Tod der versicherten Person an die bezugsberechtigte Person gezahlt wird, sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Änderung bestehender Schuldenbedingungen, etwa längere Laufzeiten, niedrigere Zinsen oder geringere Rückzahlungen. Bei Staatsanleihen können CAC-Klauseln kollektive Beschlüsse ermöglichen.
Anteil an den Überschüssen, der einem Vertrag nach den jeweils geltenden Regeln zugeordnet wird. Höhe und Art können sich je nach Vertrag und Jahr unterscheiden.
Beteiligung von Versicherungsnehmern an bestimmten Überschüssen und Bewertungsreserven nach den geltenden Regeln. Höhe und Entwicklung sind nicht in jedem Bestandteil garantiert.
Jährliche Festlegung bestimmter Überschussanteile durch den Versicherer für die jeweiligen Tarife oder Bestände.
Abkürzung für Versicherungsaufsichtsgesetz. Es enthält zentrale aufsichtsrechtliche Regeln für Versicherungsunternehmen und die Versicherungsaufsicht.
Informationen, die Versicherer Kunden vor oder während eines Vertrags zur Verfügung stellen müssen. Umfang und Inhalt richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Eine Vereinbarung, mit der Parteien einen Streit oder eine Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beenden. Die Folgen sollten vor Unterzeichnung genau geprüft werden.
Nach Ablauf einer gesetzlichen Frist kann die Durchsetzung eines Anspruchs gehemmt oder ausgeschlossen sein, wenn sich die Gegenseite auf Verjährung beruft. Fristbeginn und Dauer hängen vom Anspruch ab.
Person, auf deren Leben, Gesundheit oder anderes versichertes Risiko sich der Versicherungsschutz bezieht. Sie muss nicht immer mit dem Versicherungsnehmer identisch sein.
Regeln, die zusammen mit dem Versicherungsschein und weiteren Vereinbarungen den Inhalt des Versicherungsvertrags bestimmen.
Ereignis, an das der Vertrag eine Versicherungsleistung knüpft, zum Beispiel Tod oder Eintritt einer versicherten Berufsunfähigkeit.
Bezeichnung für die rechtliche und versicherungstechnische Hülle, innerhalb derer Kapitalanlage, Garantien und gegebenenfalls Risikoschutz miteinander verbunden werden.
Person oder Unternehmen, das den Versicherungsvertrag abschließt und grundsätzlich Vertragspartner des Versicherers ist.
Unabhängige Schlichtungsstelle für bestimmte Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen beziehungsweise Vermittlern.
Dokument, das wesentliche Angaben zum abgeschlossenen Versicherungsvertrag enthält. Umgangssprachlich wird häufig von der Police gesprochen.
Person oder Unternehmen, das Versicherungsverträge vermittelt oder dabei berät. Dazu zählen je nach Tätigkeit unter anderem Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter.
Wert, der einem Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt rechnerisch zugeordnet wird. Er ist nicht automatisch identisch mit dem Betrag, der bei Kündigung ausgezahlt würde.
Zeitraum vom vereinbarten Vertragsbeginn bis zum vorgesehenen Ende beziehungsweise bis zu einem vereinbarten Leistungszeitpunkt.
Sammelbegriff für einen wirtschaftlichen Wert eines Vertrags zu einem bestimmten Zeitpunkt. Je nach Zusammenhang können damit unterschiedliche Größen gemeint sein, etwa Rückkaufswert oder Fondsguthaben.
Kosten für laufende Verwaltung und Betreuung eines Versicherungsvertrags. Wie sie erhoben und ausgewiesen werden, hängt vom Produkt und Vertrag ab.
Maß dafür, wie stark Werte oder Kurse im Zeitverlauf schwanken. Höhere Volatilität bedeutet stärkere Schwankungen, ist aber nicht gleichbedeutend mit einem sicheren Verlust.
Ermächtigung, für eine andere Person rechtsgeschäftlich zu handeln oder Erklärungen abzugeben. Umfang und Dauer ergeben sich aus der konkreten Vollmacht.
Abkürzung für Versicherungsvertragsgesetz. Es regelt viele Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern im Versicherungsvertrag.
Veränderung des wirtschaftlichen Werts einer Anlage oder eines Vertrags über einen bestimmten Zeitraum. Kosten, Beiträge und Entnahmen müssen bei Vergleichen sauber berücksichtigt werden.
Recht, eine Vertragserklärung unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb einer Frist oder in besonderen Konstellationen rückgängig zu machen. Für ältere Versicherungsverträge gelten teils besondere Regeln.
Information darüber, ob, wie und innerhalb welcher Frist ein Vertrag widerrufen werden kann. Fehler in einer Belehrung können je nach Rechtslage besondere Folgen haben.
Bei bestimmten älteren Lebensversicherungsverträgen kann der Widerspruch gegen den Vertragsschluss rechtlich relevant sein. Voraussetzungen und Folgen sind vom konkreten Vertrag und der damaligen Belehrung abhängig.
Bei bestimmten älteren Versicherungsverträgen verwendete Information über das damalige Widerspruchsrecht. Ihre konkrete Ausgestaltung kann für die rechtliche Bewertung relevant sein.
Versicherungsmathematisches Verfahren, bei dem Abschlusskosten bei der Berechnung der Deckungsrückstellung besonders zu Beginn des Vertrags berücksichtigt werden.
Preis beziehungsweise Ertrag für die zeitweise Überlassung von Kapital. Bei Versicherungsverträgen darf ein Zinsbegriff nicht ohne Weiteres mit der tatsächlichen Kundenrendite gleichgesetzt werden.
Effekt, bei dem nicht nur das ursprünglich eingesetzte Kapital, sondern auch bereits erzielte Erträge weitere Erträge erwirtschaften können.
Staatliche Förderung, die bei bestimmten Altersvorsorgeformen unter gesetzlichen Voraussetzungen gewährt wird, zum Beispiel bei der Riester-Rente.
Zusätzliche Einzahlung in einen bestehenden Vertrag außerhalb des normalen Beitrags, sofern die Vertragsbedingungen dies zulassen.
Regelt die Beteiligung von Versicherungsnehmern an Überschüssen und Bewertungsreserven bei bestimmten Versicherungsverträgen. Die konkrete Berechnung hängt vom Vertrag und den gesetzlichen Vorgaben ab.
§ 163 Versicherungsvertragsgesetz regelt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Prämienanpassung bei Lebensversicherungen. Ob die Vorschrift im Einzelfall greift, hängt von ihren gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Enthält zentrale gesetzliche Regeln zum Rückkaufswert bei Kündigung bestimmter Lebensversicherungen. Welche Berechnung im Einzelfall gilt, hängt unter anderem vom Vertrag und Abschlusszeitpunkt ab.
Enthält den Grundsatz von Treu und Glauben. Die Vorschrift kann bei der rechtlichen Bewertung von Vertragsbeziehungen eine Rolle spielen, ersetzt aber keine konkrete Prüfung des Einzelfalls.
Regelt die Inhaltskontrolle bestimmter vorformulierter Vertragsbedingungen. Unangemessene Benachteiligungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen unwirksam sein.
§ 314 Versicherungsaufsichtsgesetz enthält aufsichtsrechtliche Regelungen für besondere Situationen eines Versicherungsunternehmens. Die Vorschrift ist kein pauschaler Mechanismus für jeden Vertrag.
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