Was zahlen Sie tatsächlich ein?
Zahlbeitrag, Zahlungsweise, Dynamiken und mögliche Zusatzbeiträge bestimmen, wie viel Geld über die gesamte Laufzeit in den Vertrag fließt.
Beiträge, Rückkaufswert, Garantien, Kosten, Überschüsse und Versicherungsschutz greifen ineinander. Wer seinen Vertrag beurteilen will, sollte diese Punkte im Zusammenhang verstehen.
Erst verstehen. Dann vergleichen. Danach entscheiden.
Viele Vertragsunterlagen wirken auf den ersten Blick kompliziert. Für eine erste wirtschaftliche Einordnung lassen sich die wichtigsten Fragen jedoch auf wenige Punkte reduzieren.
Zahlbeitrag, Zahlungsweise, Dynamiken und mögliche Zusatzbeiträge bestimmen, wie viel Geld über die gesamte Laufzeit in den Vertrag fließt.
Todesfallschutz, Berufsunfähigkeits- oder weitere Zusatzbausteine können einen eigenen Wert haben und beeinflussen zugleich die Kosten.
Der Rückkaufswert zeigt, welcher Betrag bei einer Vertragsbeendigung aktuell zur Verfügung steht. Er sollte nicht isoliert betrachtet werden. Eine unabhängige Prüfung kann sinnvoll sein, denn dokumentierte Fälle zeigen, dass sich aus einer Nachberechnung oder rechtlichen Prüfung zusätzliche Ansprüche ergeben können.
Risiken beachten →Vertragliche Garantien sind von unverbindlichen Modellrechnungen, Hochrechnungen und künftigen Überschussannahmen zu unterscheiden. „Garantiert“ bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede konkrete Abrechnung oder jeder ausgewiesene Rückkaufswert ungeprüft richtig sein muss. Zusätzlich bestehen gesetzliche und unternehmerische Risiken – unter anderem nach § 163 VVG, § 314 VAG sowie bei Run-off oder Sicherungsfall.
Was bedeutet „vertraglich garantiert“? →Risiken beachten →Überschüsse und prognostizierte Ablaufleistungen können sich im Laufe der Zeit verändern. Entscheidend ist, welche Werte garantiert und welche nur erwartet sind.
Abschluss-, Vertriebs-, Verwaltungs-, Risiko- und gegebenenfalls Fondskosten beeinflussen, welcher Anteil Ihrer Beiträge tatsächlich Vermögen aufbaut.
Bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen wird häufig vom Garantiezins gesprochen. Fachlich ist zwischen dem vertraglich verwendeten Rechnungszins und dem gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins zu unterscheiden: Der Höchstrechnungszins begrenzt, mit welchem Zinssatz Versicherer bei Neuverträgen höchstens kalkulieren dürfen. Der tatsächlich verwendete Rechnungszins eines Tarifs kann darunter liegen.
Entscheidend für Verbraucher: Der Garantiezins wird nicht auf den gesamten Zahlbeitrag gewährt, sondern grundsätzlich nur auf den Sparanteil – also auf den Teil des Beitrags, der nach Kosten und Risikovorsorge für den Kapitalaufbau verbleibt.
Eine hohe Garantieverzinsung bedeutet deshalb nicht automatisch eine entsprechend hohe Rendite auf die tatsächlich gezahlten Beiträge. Hinzu kommt: Es kann durchaus sinnvoll sein, auch eine konkrete Abrechnung, den Rückkaufswert oder die Höhe weiterer vertraglicher Ansprüche überprüfen zu lassen.
Dokumentierte Nachberechnungsfälle zeigen, dass sich nach fachlicher Prüfung zusätzliche Auszahlungen ergeben können. Solche Beispiele beweisen nicht, dass jeder Vertrag falsch berechnet wurde – sie zeigen aber, dass „garantiert“ und „korrekt abgerechnet“ zwei unterschiedliche Fragen sind.
| Zeitraum | Höchstrechnungszins p. a. |
|---|---|
| 1990–1993 | 3,50 % |
| 1994–1999 | 4,00 % |
| 2000–2003 | 3,25 % |
| 2004–2006 | 2,75 % |
| 2007–2011 | 2,25 % |
| 2012–2014 | 1,75 % |
| 2015–2016 | 1,25 % |
| 2017–2021 | 0,90 % |
| 2022–2024 | 0,25 % |
| seit 2025 | 1,00 % |
In einem konkreten Kundenanschreiben weist HDI für den Zeitraum 01.09.2004 bis 31.10.2018 aus, wie die gezahlten Beiträge verwendet wurden. Das Beispiel zeigt anschaulich, warum der Zahlbeitrag nicht mit dem tatsächlich investierten Anteil gleichgesetzt werden darf.
Die jährliche Standmitteilung ist eine der wichtigsten Unterlagen für die laufende Einordnung Ihres Vertrages. Sie zeigt aktuelle Werte und macht Entwicklungen sichtbar – wenn man weiß, worauf man achten muss.
Rückkaufswert, garantierte Leistung, prognostizierte Leistung, bisherige Beiträge, verbleibende Laufzeit, Versicherungsschutz sowie Inflation und möglicher Kaufkraftverlust sollten zusammen betrachtet werden.
Wie viel haben Sie seit Vertragsbeginn tatsächlich eingezahlt? Dieser Wert bildet die Grundlage für jede wirtschaftliche Betrachtung.
Wie hoch ist der heutige Rückkaufswert und wie hat er sich im Verhältnis zu Ihren Einzahlungen entwickelt?
Welche Leistung ist vertraglich garantiert*, welche nur prognostiziert – welche weiteren Beiträge sind bis dahin noch zu zahlen und welche Risiken auf Seiten des Versicherers bestehen bis zum Ablauf?
* Was bedeutet „vertraglich garantiert“? →Risiken der Ablaufleistung ansehen →Bei langen Laufzeiten zählt nicht nur der nominale Auszahlungsbetrag. Inflation kann dazu führen, dass ein künftig ausgezahlter Betrag deutlich weniger Kaufkraft besitzt als derselbe Betrag heute.
Deshalb sollte die Vertragsentwicklung nicht nur in Euro, sondern auch im Verhältnis zu Einzahlungen, Restlaufzeit und möglichem Kaufkraftverlust beurteilt werden.
Eine Ablaufleistung kann auf dem Papier steigen und real trotzdem an Wert verlieren. Für eine langfristige Altersvorsorge gehört die Kaufkraft deshalb immer mit in die Betrachtung.
Nicht garantierte Überschüsse und Modellrechnungen können sich verändern. Prognosen sind deshalb keine feste Zusage.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Prämie neu festgesetzt oder eine Leistung angepasst werden. § 163 VVG nachlesen →
In einer besonderen wirtschaftlichen Notlage kann die Aufsicht Zahlungen – einschließlich Versicherungsleistungen und Rückkäufen – zeitweilig untersagen und Verpflichtungen herabsetzen. § 314 VAG nachlesen →
Ein Versicherer kann das Neugeschäft einstellen oder ein Bestand kann auf einen anderen Anbieter übergehen. Vertragsrechte bestehen grundsätzlich fort; Ansprechpartner, Verwaltung und praktische Abwicklung können sich jedoch verändern. Auch künftige, noch nicht garantierte Überschüsse und damit die erwartete Wertentwicklung können sich anders entwickeln. Risiken und Praxisfälle zum Run-off ansehen →
Für deutsche Lebensversicherer gibt es einen gesetzlichen Sicherungsfonds, dessen Aufgaben von Protektor wahrgenommen werden. Bei Lebensversicherern mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat greift der deutsche Protektor-Schutz dagegen nicht automatisch. Reichen im Sicherungsfall die gesetzlich vorgesehenen Mittel nicht aus, sieht § 222 Abs. 5 VAG unter engen Voraussetzungen eine Herabsetzung der vertraglich garantierten Leistungen um bis zu 5 % vor. Insolvenz- und Sicherungsrisiken im Überblick →
Auch wenn der Vertrag unverändert bleibt, können sich Einkommen, Vorsorgeziel, Liquiditätsbedarf oder gewünschter Versicherungsschutz verändern.
Alle Risiken einer Lebensversicherung im Überblick →
Ein Vertrag muss nicht automatisch weitergeführt oder gekündigt werden. Je nach Ausgangslage können unterschiedliche Wege sinnvoll sein.
Wenn Leistung, Kosten, Schutz und Restlaufzeit weiterhin zur eigenen Situation passen.
Risiken beachten →Beitrag, Dynamik oder einzelne Vertragsbestandteile können je nach Tarif veränderbar sein.
Risiken beachten →Keine neuen Beiträge, der Vertrag bleibt mit einer reduzierten Leistung bestehen.
Risiken beachten →Vorher Rückkaufswert, Folgen und Alternativen prüfen.
Mehr erfahren →Bei Auffälligkeiten kann eine wirtschaftliche oder finanzmathematische Prüfung sinnvoll sein.
Vertragscheck starten →Rechtliche Ansatzpunkte gehören in die Hände einer spezialisierten Rechtsprüfung.
Erste Einordnung →Die Praxisfallsammlung zeigt dokumentierte Bearbeitungswege mit Zahlen und Belegen.
Der LAIV-Vertragscheck sammelt die wichtigsten Angaben und Unterlagen und hilft dabei, den passenden nächsten Prüfweg zu erkennen.
Standmitteilung bei Lebensversicherungen und Informationen zur Vertragsentwicklung.
Gesetz öffnen →Gesetzliche Grundlagen zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen.
Gesetz öffnen →Gesetzliche Voraussetzungen für bestimmte Prämien- und Leistungsanpassungen.
Gesetz öffnen →Aufsichtsrechtliche Maßnahmen bei besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Versicherers.
Gesetz öffnen →Verbraucherinformationen und Aufsicht rund um Versicherungsunternehmen.
BaFin öffnen →Allgemeine Verbraucherinformationen zu Lebensversicherungen und möglichen Vertragswegen.
Verbraucherzentrale öffnen →Pflichtmitgliedschaft, Aufrechterhaltung von Verträgen und Aufgaben des gesetzlichen Sicherungsfonds.
Gesetz öffnen →Informationen zum Sicherungsfonds für Lebensversicherer und zur Fortführung übertragener Verträge.
Sicherungsfonds öffnen →Aufsichtliche Einordnung von internem und externem Run-off sowie Anforderungen an Bestandsübertragungen.
BaFin öffnen →LAIV macht komplexe Lebens- und Rentenversicherungen verständlicher. Ziel ist es, Menschen dabei zu unterstützen, Chancen und Risiken ihrer bestehenden Verträge zu erkennen, diese eigenverantwortlich einzuordnen und auf dieser Grundlage fundierte Entscheidungen über mögliche Anpassungen zu treffen.