LAIV e.V.i.Gr.
“It’s My Life”
Ihr Vertrag in Klartext

Lebensversicherung verstehen. Wissen, was Ihr Vertrag wirklich leistet.

Beiträge, Rückkaufswert, Garantien, Kosten, Überschüsse und Versicherungsschutz greifen ineinander. Wer seinen Vertrag beurteilen will, sollte diese Punkte im Zusammenhang verstehen.

Erst verstehen. Dann vergleichen. Danach entscheiden.

Kurz gesagt
Ein Vertrag ist mehr als Beitrag und Ablaufleistung.
Entscheidend ist, was Sie eingezahlt haben, welcher Wert heute vorhanden ist, welche Leistungen garantiert sind, welche nur prognostiziert werden und welche Kosten und Risiken bis zum Ablauf bestehen.
Die sechs Kernfragen

Diese Punkte sollten Sie in Ihrem Vertrag kennen.

Viele Vertragsunterlagen wirken auf den ersten Blick kompliziert. Für eine erste wirtschaftliche Einordnung lassen sich die wichtigsten Fragen jedoch auf wenige Punkte reduzieren.

1 · Beitrag

Was zahlen Sie tatsächlich ein?

Zahlbeitrag, Zahlungsweise, Dynamiken und mögliche Zusatzbeiträge bestimmen, wie viel Geld über die gesamte Laufzeit in den Vertrag fließt.

2 · Schutz

Welcher Versicherungsschutz steckt darin?

Todesfallschutz, Berufsunfähigkeits- oder weitere Zusatzbausteine können einen eigenen Wert haben und beeinflussen zugleich die Kosten.

3 · Heute

Wie hoch ist der Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert zeigt, welcher Betrag bei einer Vertragsbeendigung aktuell zur Verfügung steht. Er sollte nicht isoliert betrachtet werden. Eine unabhängige Prüfung kann sinnvoll sein, denn dokumentierte Fälle zeigen, dass sich aus einer Nachberechnung oder rechtlichen Prüfung zusätzliche Ansprüche ergeben können.

Risiken beachten →
4 · Garantie

Was ist wirklich garantiert?

Vertragliche Garantien sind von unverbindlichen Modellrechnungen, Hochrechnungen und künftigen Überschussannahmen zu unterscheiden. „Garantiert“ bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede konkrete Abrechnung oder jeder ausgewiesene Rückkaufswert ungeprüft richtig sein muss. Zusätzlich bestehen gesetzliche und unternehmerische Risiken – unter anderem nach § 163 VVG, § 314 VAG sowie bei Run-off oder Sicherungsfall.

Was bedeutet „vertraglich garantiert“? →Risiken beachten →
5 · Prognose

Was beruht auf Annahmen?

Überschüsse und prognostizierte Ablaufleistungen können sich im Laufe der Zeit verändern. Entscheidend ist, welche Werte garantiert und welche nur erwartet sind.

6 · Kosten

Was kostet der Vertrag?

Abschluss-, Vertriebs-, Verwaltungs-, Risiko- und gegebenenfalls Fondskosten beeinflussen, welcher Anteil Ihrer Beiträge tatsächlich Vermögen aufbaut.

Garantiezins ist nicht gleich Rendite auf Ihren Zahlbeitrag.

Bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen wird häufig vom Garantiezins gesprochen. Fachlich ist zwischen dem vertraglich verwendeten Rechnungszins und dem gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins zu unterscheiden: Der Höchstrechnungszins begrenzt, mit welchem Zinssatz Versicherer bei Neuverträgen höchstens kalkulieren dürfen. Der tatsächlich verwendete Rechnungszins eines Tarifs kann darunter liegen.

Entscheidend für Verbraucher: Der Garantiezins wird nicht auf den gesamten Zahlbeitrag gewährt, sondern grundsätzlich nur auf den Sparanteil – also auf den Teil des Beitrags, der nach Kosten und Risikovorsorge für den Kapitalaufbau verbleibt.

Eine hohe Garantieverzinsung bedeutet deshalb nicht automatisch eine entsprechend hohe Rendite auf die tatsächlich gezahlten Beiträge. Hinzu kommt: Es kann durchaus sinnvoll sein, auch eine konkrete Abrechnung, den Rückkaufswert oder die Höhe weiterer vertraglicher Ansprüche überprüfen zu lassen.

Dokumentierte Nachberechnungsfälle zeigen, dass sich nach fachlicher Prüfung zusätzliche Auszahlungen ergeben können. Solche Beispiele beweisen nicht, dass jeder Vertrag falsch berechnet wurde – sie zeigen aber, dass „garantiert“ und „korrekt abgerechnet“ zwei unterschiedliche Fragen sind.

Entwicklung des Höchstrechnungszinses
ZeitraumHöchstrechnungszins p. a.
1990–19933,50 %
1994–19994,00 %
2000–20033,25 %
2004–20062,75 %
2007–20112,25 %
2012–20141,75 %
2015–20161,25 %
2017–20210,90 %
2022–20240,25 %
seit 20251,00 %
Der Höchstrechnungszins ist die aufsichtsrechtliche Obergrenze für den Rechnungszins im Neugeschäft. Seit 1. Januar 2025 beträgt er 1,00 %. Quellen: GDV ↗, BMF/BaFin ↗
Praxisbeispiel aus einem Kundenanschreiben

33.065,68 € eingezahlt – 17.346,28 € wurden investiert.

In einem konkreten Kundenanschreiben weist HDI für den Zeitraum 01.09.2004 bis 31.10.2018 aus, wie die gezahlten Beiträge verwendet wurden. Das Beispiel zeigt anschaulich, warum der Zahlbeitrag nicht mit dem tatsächlich investierten Anteil gleichgesetzt werden darf.

Investierte Beiträge 52,46 % 17.346,28 €
Abschlusskosten 29,28 % 9.681,95 €
Verwaltungskosten 15,28 % 5.053,20 €
Risikokosten 2,98 % 984,25 €
Dieses konkrete Beispiel ist nicht auf jeden Tarif übertragbar. Es zeigt jedoch, dass Kosten und Risikobeiträge einen erheblichen Teil des Zahlbeitrags beanspruchen können. Entscheidend ist deshalb immer die tatsächliche Kosten- und Beitragsstruktur des eigenen Vertrags.
Eigene Vertragswerte prüfen lassen →
Jährlicher Prüfpunkt

Die Standmitteilung richtig lesen.

Die jährliche Standmitteilung ist eine der wichtigsten Unterlagen für die laufende Einordnung Ihres Vertrages. Sie zeigt aktuelle Werte und macht Entwicklungen sichtbar – wenn man weiß, worauf man achten muss.

Wichtig ist nicht nur eine einzelne Zahl.

Rückkaufswert, garantierte Leistung, prognostizierte Leistung, bisherige Beiträge, verbleibende Laufzeit, Versicherungsschutz sowie Inflation und möglicher Kaufkraftverlust sollten zusammen betrachtet werden.

Ausgewiesene Werte unabhängig gegenprüfen lassen →
Standmitteilung – worauf achten?
Aktueller Rückkaufswertheute
Garantierte Leistung*Ablauf
Prognostizierte Leistungnicht garantiert
Beitragsfreie LeistungAlternative
Versicherungsschutzprüfen
* Vertraglich garantierte Leistungen stehen unter gesetzlichen Vorbehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen nach § 163 VVG angepasst bzw. bei prämienfreien Verträgen herabgesetzt werden. In einer besonderen wirtschaftlichen Notlage des Versicherers können nach § 314 VAG Verpflichtungen herabgesetzt und Zahlungen – einschließlich Versicherungsleistungen und Rückkäufen – zeitweilig untersagt werden.

Die konkrete Darstellung unterscheidet sich je nach Versicherer und Tarif.
Werte gemeinsam prüfen

Drei Zahlen erzählen bereits einen großen Teil der Geschichte.

1

Bisher gezahlte Beiträge

Wie viel haben Sie seit Vertragsbeginn tatsächlich eingezahlt? Dieser Wert bildet die Grundlage für jede wirtschaftliche Betrachtung.

2

Aktueller Vertragswert

Wie hoch ist der heutige Rückkaufswert und wie hat er sich im Verhältnis zu Ihren Einzahlungen entwickelt?

Kaufkraft mitdenken

Ein hoher Eurobetrag ist nicht automatisch ein gutes Ergebnis.

Bei langen Laufzeiten zählt nicht nur der nominale Auszahlungsbetrag. Inflation kann dazu führen, dass ein künftig ausgezahlter Betrag deutlich weniger Kaufkraft besitzt als derselbe Betrag heute.

Deshalb sollte die Vertragsentwicklung nicht nur in Euro, sondern auch im Verhältnis zu Einzahlungen, Restlaufzeit und möglichem Kaufkraftverlust beurteilt werden.

Nominalwert ≠ Kaufkraft

Eine Ablaufleistung kann auf dem Papier steigen und real trotzdem an Wert verlieren. Für eine langfristige Altersvorsorge gehört die Kaufkraft deshalb immer mit in die Betrachtung.

Eigenen Kaufkraftverlust berechnen →
Während der Laufzeit

Was kann sich verändern – und welche Unternehmensrisiken bestehen?

Überschüsse und Prognosen

Nicht garantierte Überschüsse und Modellrechnungen können sich verändern. Prognosen sind deshalb keine feste Zusage.

Prämie oder Leistung nach § 163 VVG

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Prämie neu festgesetzt oder eine Leistung angepasst werden. § 163 VVG nachlesen →

Zahlungssperren nach § 314 VAG

In einer besonderen wirtschaftlichen Notlage kann die Aufsicht Zahlungen – einschließlich Versicherungsleistungen und Rückkäufen – zeitweilig untersagen und Verpflichtungen herabsetzen. § 314 VAG nachlesen →

Run-off / Bestandsübertragung

Ein Versicherer kann das Neugeschäft einstellen oder ein Bestand kann auf einen anderen Anbieter übergehen. Vertragsrechte bestehen grundsätzlich fort; Ansprechpartner, Verwaltung und praktische Abwicklung können sich jedoch verändern. Auch künftige, noch nicht garantierte Überschüsse und damit die erwartete Wertentwicklung können sich anders entwickeln. Risiken und Praxisfälle zum Run-off ansehen →

Insolvenz- und Sicherungsfall

Für deutsche Lebensversicherer gibt es einen gesetzlichen Sicherungsfonds, dessen Aufgaben von Protektor wahrgenommen werden. Bei Lebensversicherern mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat greift der deutsche Protektor-Schutz dagegen nicht automatisch. Reichen im Sicherungsfall die gesetzlich vorgesehenen Mittel nicht aus, sieht § 222 Abs. 5 VAG unter engen Voraussetzungen eine Herabsetzung der vertraglich garantierten Leistungen um bis zu 5 % vor. Insolvenz- und Sicherungsrisiken im Überblick →

Ihre eigene Lebenssituation

Auch wenn der Vertrag unverändert bleibt, können sich Einkommen, Vorsorgeziel, Liquiditätsbedarf oder gewünschter Versicherungsschutz verändern.

Alle Risiken einer Lebensversicherung im Überblick →

Möglichkeiten erkennen

Verstehen ist der erste Schritt – danach geht es um die passende Möglichkeit.

Ein Vertrag muss nicht automatisch weitergeführt oder gekündigt werden. Je nach Ausgangslage können unterschiedliche Wege sinnvoll sein.

Weiterführen

Wenn Leistung, Kosten, Schutz und Restlaufzeit weiterhin zur eigenen Situation passen.

Risiken beachten →

Anpassen

Beitrag, Dynamik oder einzelne Vertragsbestandteile können je nach Tarif veränderbar sein.

Risiken beachten →

Beitragsfrei stellen

Keine neuen Beiträge, der Vertrag bleibt mit einer reduzierten Leistung bestehen.

Risiken beachten →

Lebensversicherung kündigen

Vorher Rückkaufswert, Folgen und Alternativen prüfen.

Mehr erfahren →

Nachberechnung prüfen

Bei Auffälligkeiten kann eine wirtschaftliche oder finanzmathematische Prüfung sinnvoll sein.

Vertragscheck starten →

Rechtliche Frage

Rechtliche Ansatzpunkte gehören in die Hände einer spezialisierten Rechtsprüfung.

Erste Einordnung →
Wann genauer hinschauen?

Diese Punkte sind ein guter Anlass für eine unabhängige Prüfung.

✓
Große DifferenzZwischen eingezahlten Beiträgen und aktuellem Rückkaufswert besteht eine deutliche Lücke.
✓
Unklare StandmitteilungGarantierte und prognostizierte Werte lassen sich nicht eindeutig auseinanderhalten oder sollen während der Laufzeit einmal unabhängig gegengeprüft werden.
✓
Wertentwicklung enttäuschtDie tatsächliche Entwicklung bleibt deutlich hinter früheren Erwartungen zurück.
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Kündigung steht im RaumBevor der Vertrag beendet wird, sollen Rückkaufswert und Alternativen geprüft werden.
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Berechnungen sind unklarAuszahlungen, Rückkaufswerte oder Nachberechnungen sind nicht nachvollziehbar.
✓
Lebenssituation hat sich geändertDer Vertrag passt möglicherweise nicht mehr zum heutigen Vorsorgeziel oder Liquiditätsbedarf.
Nächster Schritt

Sie möchten Ihren Vertrag besser einordnen?

Der LAIV-Vertragscheck sammelt die wichtigsten Angaben und Unterlagen und hilft dabei, den passenden nächsten Prüfweg zu erkennen.

Grundlagen zum Nachlesen

Wichtige rechtliche und fachliche Anknüpfungspunkte.

§ 155 VVG

Standmitteilung bei Lebensversicherungen und Informationen zur Vertragsentwicklung.

Gesetz öffnen →

§ 169 VVG

Gesetzliche Grundlagen zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen.

Gesetz öffnen →

§ 163 VVG

Gesetzliche Voraussetzungen für bestimmte Prämien- und Leistungsanpassungen.

Gesetz öffnen →

§ 314 VAG

Aufsichtsrechtliche Maßnahmen bei besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Versicherers.

Gesetz öffnen →

BaFin

Verbraucherinformationen und Aufsicht rund um Versicherungsunternehmen.

BaFin öffnen →

§§ 221–223 VAG

Pflichtmitgliedschaft, Aufrechterhaltung von Verträgen und Aufgaben des gesetzlichen Sicherungsfonds.

Gesetz öffnen →

Protektor

Informationen zum Sicherungsfonds für Lebensversicherer und zur Fortführung übertragener Verträge.

Sicherungsfonds öffnen →

BaFin · Run-off

Aufsichtliche Einordnung von internem und externem Run-off sowie Anforderungen an Bestandsübertragungen.

BaFin öffnen →

LAIV macht komplexe Lebens- und Rentenversicherungen verständlicher. Ziel ist es, Menschen dabei zu unterstützen, Chancen und Risiken ihrer bestehenden Verträge zu erkennen, diese eigenverantwortlich einzuordnen und auf dieser Grundlage fundierte Entscheidungen über mögliche Anpassungen zu treffen.